Tirol reformiert Mindestsicherung: Fairer, gerechter, zukunftsorientiert!
Die Tiroler Landesregierung plant eine Reform der Mindestsicherung für 2024, um soziale Gerechtigkeit zu fördern und Anreize für Beschäftigung zu schaffen.

Tirol reformiert Mindestsicherung: Fairer, gerechter, zukunftsorientiert!
Die Tiroler Landesregierung hat am 11. September 2025 eine umfassende Reform der Mindestsicherung angekündigt, die im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Zentraler Punkt dieser Reform ist die Deckelung der Beträge für Großfamilien, um sicherzustellen, dass die bezogenen Beträge das Arbeitseinkommen nicht übersteigen. Zudem wird es einen grundlegenden Systemwechsel für subsidiär Schutzberechtigte geben: Sie werden künftig keinen Anspruch mehr auf Mindestsicherung haben, sondern erhalten stattdessen eine Grundversorgung. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, „Verteilungsgerechtigkeit“ zu schaffen und die Mindestsicherung als Übergangshilfe zu etablieren, anstatt sie als Dauerlösung zu betrachten. Diese Reform soll auch Anreize zum Arbeiten schaffen und die Leistungsbereitschaft fördern, wodurch die Erwerbsquote erhöht und die öffentlichen Haushalte entlastet werden sollen, wie die Tiroler Landesregierung Tirol.gv.at erläutert.
Landeshauptmann Anton Mattle hat betont, dass ein spürbarer Unterschied zwischen Arbeitenden und Mindestsicherungsempfängern geschaffen werden soll. Überhöhte Einzelfälle, die zu „Neiddebatten“ führen, sollen durch diese Änderungen vermieden werden. Auch Landeshauptmannstellvertreter Philip Wohlgemuth (SPÖ) hat versprochen, dass die Mindestsicherung nicht gestrichen oder gekappt wird; das Ziel dieser Reform ist eine gerechtere Verteilung und nicht das Sparen.
Eckpunkte der Reform im Detail
Die Reform sieht außerdem vor, dass die Unterstützung für Mindestpensionistinnen und -pensionisten sowie für Menschen mit Behinderungen ausgeweitet wird. Eine neue Berechnungslogik für die Mindestsicherung soll regionale Besonderheiten, wie die hohen Wohn- und Lebenshaltungskosten in Tirol, berücksichtigen. Zusätzlich wird es eine Möglichkeit für eine erhöhte Wohnkostenpauschale in Regionen mit hohen Wohnkosten geben. Härtefälle sollen weiterhin unterstützt werden, auch wenn die Zugangsbestimmungen für Fremde strenger gestaltet werden. Österreicher, EU-Bürger und Asylberechtigte sind von der fünfjährigen Wartefrist für Fremde ausgenommen, wie die Dolomitenstadt berichtet.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform sind die strengeren Sanktionen bei Regelverstößen, die bis zur Streichung der gesamten Mindestsicherung gehen können. Soziallandesrätin Eva Pawlata bestätigte, dass Härtefälle weiterhin berücksichtigt werden, während die Reform zum Ziel hat, soziale Treffsicherheit und Unterstützung für Bedürftige zu gewährleisten. Kritik kommt jedoch von den Grünen und der FPÖ, die die Reform als unzureichend und als „Mini-Reform“ empfinden.
Reaktionen und Ausblick
Die Lebenshilfe hat die geplanten Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen begrüßt, jedoch auch weitergehende Maßnahmen zur Teilhabe gefordert. Während die Liste Fritz die Reform als ersten Schritt ansieht, erachten die NEOS die Anpassung als überfällig. Eine umfassende Debatte unter den politischen Parteien zeigt, dass die Reform von unterschiedlichen Perspektiven betrachtet wird. Der Sozialpaktum regelt die Finanzierung der Sozialleistungen zwischen Land und Gemeinden und soll sicherstellen, dass die Veränderungen nach dem Beschluss im Tiroler Landtag im Jahr 2026 wirksam werden. Damit sollen alle Anliegen adäquat betrachtet und umgesetzt werden.