Raserei kostet teuer: So viele Autos wurden in Österreich eingezogen!

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Ab dem 1. März 2024 gilt in Österreich das neue Raser-Gesetz, das bis Juli 2025 über 330 Fahrzeuge beschlagnahmte.

Ab dem 1. März 2024 gilt in Österreich das neue Raser-Gesetz, das bis Juli 2025 über 330 Fahrzeuge beschlagnahmte.
Ab dem 1. März 2024 gilt in Österreich das neue Raser-Gesetz, das bis Juli 2025 über 330 Fahrzeuge beschlagnahmte.

Raserei kostet teuer: So viele Autos wurden in Österreich eingezogen!

Seit dem 1. März 2024 gilt in Österreich die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die eine drastische Maßnahme gegen extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen einführt. Ziel des Gesetzes ist die vorläufige Beschlagnahmung von Fahrzeugen bei gravierenden rasenden Verkehrssündern. Laut 5min.at wurden bis Ende Juli 2025 insgesamt 335 Fahrzeuge aufgrund dieser Regelung vorläufig beschlagnahmt. Diese Zahl verdeutlicht nicht nur das zunehmende Problem der Raserei, sondern auch die Entschlossenheit der Behörden, gegen dieses Phänomen vorzugehen.

Die Verteilung der Beschlagnahmungen zeigt, dass Niederösterreich mit 77 Fahrzeugen an der Spitze steht, gefolgt von Tirol mit 60 und Wien mit 49. Im Jahr 2024, dem ersten Jahr nach Inkrafttreten der Novelle, wurden insgesamt 171 Fahrzeuge eingezogen, während bis September 2025 bereits 164 Fahrzeuge im laufenden Jahr beschlagnahmt wurden. Besonders auffällig ist die Entwicklung in den Spitzenwerten: Während 2024 Tirol und Niederösterreich führend waren, stehen im Jahr 2025 Niederösterreich und Wien oben auf der Liste.

Schärfere Maßnahmen für Raser

Gemäß den neuen Regelungen werden Fahrzeuge bereits vorläufig eingezogen, wenn die Geschwindigkeitsgrenze um mehr als 60 km/h innerorts oder über 70 km/h außerorts überschritten wird. Im Falle von Wiederholungstätern oder in schweren Fällen, bei Überschreitungen von über 80 km/h innerorts oder über 90 km/h außerhalb, kann eine dauerhafte Beschlagnahmung und sogar der Verkauf des Fahrzeugs erfolgen. Dies wurde auf der Informationsseite des KFV näher erläutert.

Die vorläufige Beschlagnahme kann durch die Polizei für maximal zwei Wochen erfolgen, bevor die Behörde einschreitet. Hierbei ist zu beachten, dass auch Leasing- und Mietfahrzeuge betroffen sein können, wobei diese jedoch nicht verfallen. In solchen Fällen droht dem Fahrer ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.

Bußgelder und Strafen

Die neuen Regelungen kommen nicht ohne finanzielle Konsequenzen für Verkehrssünder. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts können Bußgelder zwischen 500 und 7.500 Euro verhängt werden. Die genauen Beträge hängen von der Schwere des Verstoßes ab und können laut dem ADAC erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es zudem einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der klar regelt, wie hoch die einzelnen Strafen ausfallen.

Wenn das Fahrzeug nicht dem Lenkenden gehört, drohen auch hier Lenkverbote, die mit Geldstrafen zwischen 700 und 2.200 Euro belegt werden können. Der Zulassungsbesitzer kann ebenfalls bestraft werden, wenn er sein Fahrzeug trotz eines bestehenden Lenkverbots überlässt, was mit Strafen von bis zu 10.000 Euro geahndet wird. Bei Wiederholungen solcher Verstöße sind zudem Nachschulungen und strengere Maßnahmen zu erwarten.

Die Kombination aus härteren Strafen und der vorläufigen Beschlagnahmung von Fahrzeugen zeigt die Entschlossenheit der österreichischen Behörden, gegen die gefährliche Raserei in den Straßen vorzugehen. Dennoch bleibt abzuwarten, inwiefern diese Maßnahmen langfristig die Verkehrssicherheit erhöhen werden.