Schock in Österreich: Neues Waffengesetz nach Graz-Amoklauf geplant!
Österreich plant nach dem Amoklauf in Graz eine Verschärfung des Waffengesetzes: Schusswaffenbesitz erst ab 21 bzw. 25 Jahren.

Schock in Österreich: Neues Waffengesetz nach Graz-Amoklauf geplant!
Die österreichische Regierung plant eine umfassende Verschärfung des Waffengesetzes, ein Schritt, der als Reaktion auf den tragischen Amoklauf in Graz vom 10. Juni 2025 erfolgt. Bei diesem Vorfall tötete ein 21-Jähriger neun Jugendliche und eine Lehrerin. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Besitz von Schusswaffen der Kategorie B (wie Pistolen) künftig erst ab dem Alter von 25 Jahren erlaubt ist, während für Kategorie C-Waffen (wie Gewehre) das Mindestalter auf 21 Jahre herabgesetzt wird. Dies berichtet vol.at.
Ein zentraler Bestandteil des neuen Gesetzentwurfs ist die Einführung eines verpflichtenden psychologischen Gutachtens beim Erstantrag sowie alle fünf Jahre. Zudem wird die Prüfung der waffenrechtlichen Verlässlichkeit überarbeitet. Zu den Änderungen gehört auch ein persönliches Explorationsgespräch, um die Qualität der Gutachten zu verbessern. Die Wartefrist für den Ersterwerb einer Schusswaffe wird auf vier Wochen verlängert, bislang waren es nur drei Tage.
Psychologische Gutachten und deren Bedeutung
Ein wichtiger Aspekt des Waffenrechts betrifft die psychologischen Gutachten, die zur Feststellung der „Waffenverlässlichkeit“ einer Person dienen. Im Fall des Amokläufers in Graz wurde festgestellt, dass er ein solches Gutachten im März erfolgreich bestanden hatte, was es ihm ermöglichte, seine Waffenbesitzkarte im Mai zu erhalten. Für den Kauf seiner Glock-19-Pistole war ein solches Gutachten erforderlich; die Schrotflinte konnte er hingegen ohne diesen Test legal erwerben. Laut puls24.at fiel der Amokläufer jedoch auch negativ beim Training in einem Schützenverein auf, was Fragen zur Sorgfalt bei der Vergabe von Waffenlosen aufwirft.
Die psychologischen Gutachten werden von geprüften Psychologen erstellt und beurteilen die psychische Stabilität der Antragsteller. Die Tests können zwischen ein und zwei Stunden dauern und beinhalten verschiedene Persönlichkeitstests. Es wird empfohlen, persönliche Gespräche zu führen, obwohl diese nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind. Kritiker befürchten, dass die festgelegten gesetzlichen Vorgaben die Qualität der Gutachten beeinträchtigen könnten.
Überprüfung und Regelungen für den Waffenbesitz
Der neue Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass alle Waffeninhaber alle fünf Jahre überprüft werden. Personen, die ohne gültige Jagdkarte eine waffenrechtliche Urkunde beantragt haben, müssen ebenfalls ein psychologisches Gutachten vorlegen. Bei Nichterbringung oder negativen Ergebnissen kann die Bewilligung entzogen werden. Für neu registrierte Kategorie-C-Waffen innerhalb der letzten zwei Jahre wird eine waffenrechtliche Bewilligung sowie eine Verlässlichkeitsprüfung erforderlich.
Die Fraktionen im Parlament haben bereits den Gesetzesvorschlag erhalten, der am Donnerstag im innenpolitischen Ausschuss zur Diskussion steht. Geplant ist eine zweiwöchige Begutachtungsfrist. Die Grünen fordern zusätzlich noch strengere Maßnahmen und mehr Sicherheit im Umgang mit Schusswaffen.
Weitere Informationen zu den neuen Regelungen und den psychologischen Gutachten sind auf der Webseite des KFV einsehbar.