Mikl-Leitner: Energiewende darf Häuslbauer nicht belasten!
Am 28.08.2025 äußert Landeshauptfrau Mikl-Leitner die Notwendigkeit von Ausnahmen für private PV-Anlagen im Elektrizitätswirtschaftsgesetz.

Mikl-Leitner: Energiewende darf Häuslbauer nicht belasten!
Am 28. August 2025 sprach die Landeshauptfrau von Niederösterreich, Johanna Mikl-Leitner, über signifikante Änderungen im Elektrizitätswirtschaftsgesetz, welche von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer angekündigt wurden. Mikl-Leitner wies darauf hin, dass es nicht akzeptabel sei, Häuslbauer für nötige Investitionen in die Energiewende zu bestrafen. Sie begrüßte die geplanten Ausnahmen für private Photovoltaikanlagen, die als „erster wesentlicher Verbesserungsschritt“ bezeichnet wurden.
In ihrer Stellungnahme betonte Mikl-Leitner die drängenden Herausforderungen im Energiesektor, insbesondere die stark steigenden Energiepreise und deren Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand. Sie forderte eine langfristige Senkung der Energiepreise sowie eine faire Verteilung der Netzkosten und hob hervor, dass Niederösterreich als Vorreiter beim Ausbau erneuerbarer Energien gilt. Die Landeshauptfrau forderte einen Schulterschluss der gesamten Republik, um leistbare Energiepreise für alle zu gewährleisten.
Unterstützung für Häuslbauer
Stephan Pernkopf, der Landeshauptmann-Stellvertreter, stellte klar, dass er die Ausnahmen für kleine Photovoltaikanlagen unterstützt und solidarisch an der Seite der Häuslbauer und Energiepioniere stehe. Zudem kündigte er an, die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen genau zu beobachten und der Zustimmung zu schulen, falls diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie umfasst die Änderung des Energiegesetzes umfassende Regelungen zur Energievorsorge und die Förderung nachhaltiger, klimafreundlicher Energiepolitik. Hierbei wird der Ausbau regenerativer Energiequellen sowie die Erhöhung der Energieeffizienz in den Mittelpunkt gerückt.
Energiewende als Ziel
Österreich verfolgt das ambitionierte Ziel, bis 2030 die Stromversorgung bilanziell zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und bis 2040 klimaneutral zu sein. Die Einführung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) zielt darauf ab, die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen auf insgesamt 27 Terawattstunden zu steigern, wobei 11 TWh durch Photovoltaik, 10 TWh aus Windkraft, 5 TWh aus Wasserkraft und 1 TWh durch Biomasse erzeugt werden sollen.
Im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen stellt der Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzentwurf eine wesentliche Maßnahme dar, um Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturprojekte zu beschleunigen. Dieses Gesetz soll bis zum Sommer 2025 im Nationalrat beschlossen werden, wie ebenfalls im Bundesministerium für Energie dargelegt wird.