Klimaschutzgesetz in der Kritik: Gewessler warnt vor Bankrotterklärung!

Klimaschutzgesetz in der Kritik: Gewessler warnt vor Bankrotterklärung!
Am 24. August 2025 wurde ein neuer Entwurf für ein Klimagesetz im Ministerium von Norbert Totschnig, dem Umweltminister der ÖVP, veröffentlicht. Dieser Entwurf, der als bedeutender Rückschritt im Klimaschutz wahrgenommen wird, wurde von Leonore Gewessler, der Klubobfrau der Grünen, scharf kritisiert. Sie bezeichnete ihn als „klimapolitische Bankrotterklärung“, da wesentliche Ziele, darunter das Ziel der Klimaneutralität bis 2040, im Gesetzesentwurf nicht erwähnt werden.
Der Entwurf wurde als deutlich kürzer als frühere Versionen vorgestellt und verzichtet auf zentrale Klimaziele. Wichtige Inhalte wie der „Klimarat der Bürger und Bürgerinnen“ sowie Regelungen zur internationalen Klimafinanzierung sind ebenfalls gestrichen worden. Stattdessen fokusiert sich Totschnig vorrangig auf die Erfüllung der EU-Klimaziele, die eine Emissionsreduktion von 48 % bis 2030 im Vergleich zu 2005 fordern.
Kritik an den fehlenden Sektorenzielen
Ein zentrales Anliegen von Gewessler ist das Fehlen verbindlicher Sektorziele im neuen Gesetzesentwurf. Diese, so betont sie, seien entscheidend, um aktuelle und zukünftige Klimaziele zu erreichen. Ohne diese verbindlichen Ziele und mögliche Sanktionen hält sie ein Gesetz für nicht tragbar. Gewessler warnt zudem vor möglichen negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt, wie beispielsweise den Verlust von Arbeitsplätzen und das Risiko, dass Wettbewerbsnachteile entstehen.
In Totschnigs Entwurf sollen die Regierung bis Ende Oktober 2026 einen sogenannten „Klimafahrplan“ beschließen. Dieser Plan wird allerdings nur rechtlich nicht bindend sein. Die Sektorziele sind im Entwurf lediglich als „indikativ“ festgelegt, was die Durchsetzungskraft und die Seriösität des Vorhabens erheblich schmälert. Ein beratender, ehrenamtlicher Klimabeirat soll zwar eingerichtet werden, jedoch wird dieser nicht direkt von der Universitätenkonferenz, sondern von einer politischen Steuerungsgruppe bestellt.
Auswirkungen auf Österreichs Klimaziele
Österreich sieht sich vor der Herausforderung, im Einklang mit den Klimazielen der EU zu handeln. Diese beinhalten eine umfassende Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 20 % bis 2020 und eine Verschärfung für 2030, die eine netto Reduktion um 55 % im Vergleich zu 1990 erfordert. In diesem Kontext könnten bei Nichterfüllung der EU-Klimaziele milliardenschwere Strafzahlungen drohen, die durch den Kauf von Klimaschutzzertifikaten aus dem Ausland ausgeglichen werden müssen. Die früheren Klimaziele, die bis auf das Jahr 2045 eine Netto-Treibhausgasneutralität forderten, scheinen unter dem aktuellen politischen Entwurf in weite Ferne gerückt.
Zusammengefasst zeigt sich, dass der aktuelle Entwurf für das Klimagesetz von Norbert Totschnig nicht nur bei Leonore Gewessler, sondern auch bei vielen Experten und Umweltschützern auf heftige Kritik stößt. Ihre Bedenken um die verpassten Klimaziele und möglichen Schäden für zukünftige Generationen scheinen nicht unbegründet, während der Druck auf die Regierung wächst, effektive Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zu ergreifen.