Wiener Gemeinderat beschließt umfassende Reform der Geschäftsordnung!
Wien, Österreich - Am 23. April 2025 hat der Wiener Gemeinderat einen Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung für die Bezirksvertretungen, Ausschüsse, Unterausschüsse und Kommissionen sowie für den Gemeinderat beschlossen. Der Vorschlag, der rund 18 Monate in Arbeit war, wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fraktionen erarbeitet und zielt darauf ab, die Struktur und Transparenz der politischen Prozesse in Wien zu verbessern. GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ) erläuterte, dass die neuen Vorschriften auch Fraktionsvereinbarungen regeln sollen, während die FPÖ sich von den Gesprächen zurückgezogen hat, ohne konkrete Forderungen vorzubringen.
Nach mehreren Verhandlungsrunden, die im Dezember 2024 mit einer Einigung der vier Parteien abgeschlossen wurden, wurden die Magistratsdirektion und die zuständigen Stellen mit der Ausarbeitung der Vereinbarungen beauftragt. Wichtige Themen wie das Rotationsprinzip, Anträge sowie Fragestunden wurden ebenfalls reformiert. Während die NEOS für ihre Mitarbeit gelobt wurden, gab es letztlich kein Einvernehmen mit den Grünen und der ÖVP, die die Reform als unzureichend kritisierten.
Reformmaßnahmen und Zielsetzungen
Die vorliegende Reform beinhaltet mehrere zentrale Änderungen. Dazu gehören verbindliche Regeln für das Rotationsprinzip und striktere Vorschriften zur Befangenheit in Ausschüssen. Die Redezeit wird nicht einschränkt, sondern soll sich stärker auf Inhalte konzentrieren. Zudem wurden neue Regelungen für Untersuchungskommissionen eingeführt. GR Mag. Karim Rihan (NEOS) wies auf die breite Zustimmungsbasis der Reform von allen Bezirksvertretungen hin und betonte die Notwendigkeit von mehr Transparenz und Kontrolle.
Die Öffnung der Bezirksvertretungssitzungen über eine Mediathek sowie die Bereitstellung von Gebärdendolmetschern zielen darauf ab, die öffentliche Zugänglichkeit zu verbessern. Darüber hinaus soll das Anfragerecht modernisiert werden, um mündliche Beantwortungen in Sitzungen zu ermöglichen. Die Implementierung einer einheitlichen digitalen Infrastruktur für alle Bezirke, inklusive digitaler Signaturen, steht ebenfalls auf der Agenda der Reform.
Kritik und Kontroversen
Trotz der positiven Aspekte gibt es auch kritische Stimmen. GRin Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE) äußerte sich besorgt über die Nichtberücksichtigung zentraler Anliegen ihrer Partei und bezeichnete die Abstimmung als eine Verletzung des Konsensprinzips. Auch GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar (ÖVP) schloss sich dieser Sichtweise an und äußerte Bedenken hinsichtlich der Einschränkungen der Rechte der Opposition. Gleichzeitig betonten Verfechter der Reform, dass der Rechnungshof weiterhin das stärkste Prüfmittel für die Opposition bleibt und die Bürgerfragestunde sowie die Öffnung des Petitionsausschusses Reformmaßnahmen sind, die die Unzufriedenheit mindern sollten.
In einem breiteren Kontext betrachtet, ist die Digitalisierung auch in anderen Kommunen ein zentrales Thema. Gemäß den Erkenntnissen von eGovernment wird angestrebt, öffentliche Dienstleistungen effizienter, transparenter und bürgernäher zu gestalten. Digitalisierungsprojekte müssen den Erwartungen eines reibungslosen Zugangs zu öffentlichen Services gerecht werden. 2025 soll der Fokus auf der modernen digitalen Infrastruktur liegen, die für die Umsetzung von Open-Data-Initiativen, aber auch für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Sicherheitslösungen entscheidend ist.
Die Ansätze zur Digitalisierung in der Verwaltung können schließlich auch zur Effizienzsteigerung und zur Automatisierung von Prozessen beitragen, was nicht nur der Stadt Wien, sondern vielen Gemeinden zugutekommt, wie auch die Entwicklungen in Deutschland zeigen.
Die Änderungen der Geschäftsordnungen wurden mehrstimmig beschlossen, während zwei Anträge der Grünen keine Mehrheit fanden. Die Auswirkungen dieser Reform werden in Zukunft beobachtet werden, insbesondere im Hinblick auf die öffentliche Beteiligung und den Zugang zu Informationen.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sind unter RIS abrufbar.
Für tiefergehende Einblicke in die Digitalisierung und deren Bedeutung in der öffentlichen Verwaltung kann die Studie auf eGovernment konsultiert werden.
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Ort | Wien, Österreich |
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