Wiener Schütze in U-Haft: Volltrunken und mit Langwaffe auf Tram gezielt!

36-Jähriger in U-Haft nach Schuss auf Wiener Straßenbahn. Vorfall ereignete sich am 6. Juli 2025; Täter alkoholisiert.

36-Jähriger in U-Haft nach Schuss auf Wiener Straßenbahn. Vorfall ereignete sich am 6. Juli 2025; Täter alkoholisiert.
36-Jähriger in U-Haft nach Schuss auf Wiener Straßenbahn. Vorfall ereignete sich am 6. Juli 2025; Täter alkoholisiert.

Wiener Schütze in U-Haft: Volltrunken und mit Langwaffe auf Tram gezielt!

Ein 36-jähriger Mann befindet sich in Untersuchungshaft, nachdem er am Freitagmittag mit einer Langwaffe auf eine mit Fahrgästen besetzte Straßenbahn in Wien geschossen hat. Der Vorfall ereignete sich in der Linzer Straße, wo der Beschuldigte gegen 14:00 Uhr das Feuer eröffnete. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, da das Projektil eine Glasscheibe durchschlug, ohne Passagiere zu treffen. Die Polizei wurde kurze Zeit später alarmiert, und der Mann wurde gegen 17:00 Uhr festgenommen.

Bei der Festnahme in seiner Wohnung fanden die Beamten eine Kleinkaliber-Langwaffe sowie eine Patronenhülse. Der Beschuldigte war alkoholisiert; ein Test ergab einen Blutalkoholwert von 2,2 Promille. Zudem wird vermutet, dass er vor der Tat psychotrope Substanzen konsumiert hatte. Trotz seiner polizeilichen Vorbelastung wegen Suchtmittelmissbrauchs ist der Mann bislang unbescholten und hat keine gerichtlichen Vorstrafen.

Richterliche Vernehmung und Haftbeschluss

Vor dem Richter äußerte der Beschuldigte, dass seine Tat eine „depperte Aktion“ war und er niemanden verletzen wollte. Bei der Haftverhandlung war er anwaltlich nicht vertreten. Der U-Haft-Beschluss ist bislang nicht rechtskräftig, da dem Beschuldigten eine Frist von drei Tagen eingeräumt wurde, um Beschwerde einzulegen.

Während des Vorfalls war die Polizei in erhöhtem Einsatz. Zwei gepanzerte Spezialfahrzeuge standen vor Ort, und mehrere Einheiten, darunter die WEGA und das Eko Cobra, unterstützen die Bezirkskräfte. Um das Gebiet abzusperren, wurden alle Seitengassen von der Hütteldorfer Straße bis zur Linzer Straße gesperrt.

Alkoholmissbrauch und Fahrerlaubnis

Der Vorfall wirft nicht nur Fragen zur Sicherheit auf, sondern beleuchtet auch die ernsthaften Folgen von Alkoholmissbrauch. Gemäß dem medizinisch-psychologischen Gutachten, das die Fahreignung und das Rückfallrisiko bewertet, sind Auffälligkeiten im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss der häufigste Grund für eine MPU. Bei einem Blutalkoholwert über 1,6 Promille wird in der Regel eine MPU angeordnet.

Das Alkoholmissbrauchsrecht unterscheidet klar zwischen Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit. Fortbestehender Alkoholmissbrauch schließt die Fahreignung aus, was für den Beschuldigten in diesem Fall erhebliche Auswirkungen auf künftige Fahrerlaubnisse haben könnte. Die Voraussetzungen zur Wiederherstellung der Fahreignung erfordern unter anderem, dass der Betroffene ein geändertes Trinkverhalten nachweist und stabile Verhältnisse vorweist.

Der Fall verdeutlicht, wie gefährlich kombinierte Substanzen wie Alkohol und möglicherweise Drogen nicht nur für den Konsumenten selbst, sondern auch für die Öffentlichkeit werden können. Die Ermittlungen dauern an, und es bleibt abzuwarten, welche rechtlichen Konsequenzen der Beschuldigte tragen wird.