Tragödie in Bayern: 21-Jähriger stirbt bei Bahnunfall in Baar-Ebenhausen
Ein 21-jähriger Österreicher starb bei einem Zugunfall in Bayern, während er Arbeiten an der Strecke durchführte. Ermittlungen laufen.

Tragödie in Bayern: 21-Jähriger stirbt bei Bahnunfall in Baar-Ebenhausen
Ein tragischer Vorfall hat sich am 26. August 2025 in Baar-Ebenhausen, Bayern, ereignet, bei dem ein 21-jähriger Österreicher von einem Zug erfasst wurde und starb. Der junge Mann war an Instandhaltungsarbeiten an der Strecke München-Ingolstadt beteiligt und geriet unabsichtlich auf das Gleis, was zu dem fatalen Unfall führte, wie 5min.at berichtet.
Der Fahrer des Regionalzugs bremste sofort, konnte jedoch den Aufprall nicht verhindern. Rettungskräfte waren schnell am Unfallort, versuchten, den Mann zu reanimieren, jedoch blieb dies erfolglos. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich etwa 300 Passagiere im Zug, die anschließend zum Hauptbahnhof nach Ingolstadt gebracht wurden. Der Zugverkehr auf der Strecke musste für mehrere Stunden eingestellt werden, bevor die Strecke gegen 13 Uhr wieder freigegeben wurde. Für die betroffenen Züge wurden Busersatzverkehre eingerichtet und ICE-Züge umgeleitet.
Ermittlungen der Kriminalpolizei
Die Kriminalpolizei Ingolstadt hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen und erhält Unterstützung von einem unabhängigen Gutachter. Es wurde festgestellt, dass auf dem Gleis neben der Baustelle regelmäßig Züge mit verminderter Geschwindigkeit unterwegs waren und alle Warn- und Sicherungseinrichtungen zum Zeitpunkt des Unfalls in Betrieb waren.
Der Vorfall wirft jedoch wichtige Fragen zur Sicherheit bei Instandhaltungsarbeiten auf. Diese Arbeiten sind notwendig, um Geräte, Maschinen und Anlagen funktionsfähig zu halten, beinhalten jedoch auch erhebliche Risiken. Laut wirtschaftswissen.de sind 21% aller tödlichen Arbeitsunfälle auf Instandhaltungsarbeiten zurückzuführen. Diese können sowohl Stromschläge, Stürze als auch Verletzungen durch gefährliche Materialien umfassen.
Risiken bei Instandhaltungsarbeiten
Instandhaltungsarbeiten unterliegen einer genauen Definition, die unter anderem die DIN-Norm EN 31051 untermauert. Diese definiert Instandhaltung als eine Kombination aller Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustands einer Einheit. Dabei sind vier Unterbereiche zu beachten:
- Wartung: Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus von Abnutzung.
- Inspektion: Beurteilung des Ist-Zustands einer Einheit.
- Instandsetzung: Physische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion.
- Verbesserung: Steigerung der Zuverlässigkeit ohne Änderung der Funktion.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, um Risiken zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu implementieren. Unzureichende Vorbereitung und ungenügende technische Ausstattung können die Sicherheit während dieser Arbeiten erheblich beeinträchtigen.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht regelmäßig Berichte über den Stand des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschland, die auch relevante Statistiken und Informationen zu Arbeitsunfällen beinhalten. Solche Berichte sind entscheidend, um die Entwicklungen im Arbeitsschutz zu verfolgen und die Sicherheit von Arbeitsplätzen kontinuierlich zu verbessern.
Das tragische Geschehen in Baar-Ebenhausen zeigt eindringlich die Gefahren von Instandhaltungsarbeiten und die Notwendigkeit umfassender Sicherheitsmaßnahmen an Arbeitsplätzen in sensiblen Bereichen wie dem Bahnwesen.