Stopp der Kinderarbeit: PRO-GE warnt vor Rückschritt in Europa!

Am Welttag gegen Kinderarbeit mahnt PRO-GE-Vorsitzender Binder zur Bildung statt Ausbeutung und warnt vor Deregulierung.
Am Welttag gegen Kinderarbeit mahnt PRO-GE-Vorsitzender Binder zur Bildung statt Ausbeutung und warnt vor Deregulierung. (Symbolbild/DNAT)

Stopp der Kinderarbeit: PRO-GE warnt vor Rückschritt in Europa!

Deutschland - Am heutigen 12. Juni 2025 wird weltweit der Welttag gegen Kinderarbeit begangen. Anlässlich dieses wichtigen Datums warnt Reinhold Binder, der Vorsitzende der Produktionsgewerkschaft PRO-GE, vor einem Rückschritt im Kampf gegen Kinderarbeit. Er betont, dass die internationale Gemeinschaft nach wie vor vor der enormen Herausforderung steht, dass weltweit 138 Millionen Kinder unter gefährlichen und ausbeuterischen Bedingungen arbeiten müssen. Diese Kinderarbeit ist oft in alltäglichen Produkten versteckt, insbesondere in der Dienstleistungsbranche sowie in globalen Lieferketten, etwa bei Kakao und Textilien.

Binder hebt hervor, dass schädliche Kinderarbeit häufig nicht sofort erkennbar ist, wie bei minderjährigen Haushaltshilfen, die häufig kaum oder gar nicht entlohnt werden. Er äußert sich kritisch zur geplanten EU-Omnibus-Verordnung, durch die zahlreiche Vorschriften vereinfacht, verwässert oder gar gestrichen werden könnten. Dies könnte eine Deregulierung von Arbeitnehmerrechten und menschenrechtlichen Standards nach sich ziehen. Wiedereinmal hebt Binder die Bedeutung des geplanten EU-Lieferkettengesetzes hervor, das Unternehmen dazu anhalten soll, Verantwortung für die Bedingungen in ihren Lieferketten zu übernehmen.

Die Gefahren eines gescheiterten Lieferkettengesetzes

Binder warnt, dass ein Scheitern des Lieferkettengesetzes nicht nur die Kinderarbeit erhöhen, sondern auch zu mehr Armut führen würde. Um Kinderarbeit wirksam zu bekämpfen, fordert er, dass Bildung ermöglicht wird und globale Verantwortung übernommen werden muss. Laut einer Analyse von Save the Children, auf die der Spiegel hinweist, gibt es in 18 von 20 untersuchten Fällen Hinweise auf Kinderarbeit in den Lieferketten großer Unternehmen.

Das Lieferkettengesetz, das im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode vereinbart wurde, sieht vor, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe für die Einhaltung von Kinderrechten in ihrer Lieferkette verantwortlich sind. Es wurde am 25. Juni 2021 vom Bundesrat verabschiedet und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Allerdings gilt es zunächst nur für Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeiter*innen. Ab 2024 müssen auch kleinere Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten die Vorgaben umsetzen.

Die Herausforderungen der Einhaltung des Gesetzes

Die Sorgfaltspflicht ist jedoch nur für unmittelbare Zulieferer vorgesehen, während Hinweise auf Verstöße bei vorgelagerten Zulieferern ebenfalls zur Folge haben sollten, dass die menschenrechtliche Lage dort untersucht werden muss. Der direkte Vertragspartner deutscher Unternehmen ist häufig ein importierender Zwischenhändler, der nur wenig Einfluss auf die vorgelagerten Lieferketten hat. Laut UNICEF besteht daher das Risiko, dass Kinderrechtsverletzungen in tiefere Stufen der Lieferkette verlagert werden, anstatt bekämpft zu werden.

Für den Erfolg des Gesetzes ist zudem entscheidend, dass sich die Regelungen nicht nur auf die großen Player konzentrieren. Derzeit sind in Deutschland nur etwa 600 Unternehmen aufgrund ihrer Größe verpflichtet, Maßnahmen zur Einhaltung des Gesetzes zu ergreifen. Binder und viele andere fordern eine umfassende Sorgfaltspflicht für alle Akteure innerhalb der gesamten Lieferkette, um die Rechte von Kindern wirksam zu schützen.

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OrtDeutschland
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