Neues Energielabel für Smartphones: Mehr Klarheit für Verbraucher!
Neues Energielabel für Smartphones: Mehr Klarheit für Verbraucher!
EU, Europa - Am 30. Juni 2025 tritt ein neues Energielabel für Smartphones und Tablets in Kraft, das darauf abzielt, mehr Transparenz für Verbraucher zu schaffen. Dieses Label ermöglicht es den Konsumenten, robuster und reparaturfreundlicher Modelle zu identifizieren. Laut ÖkoNews sind Hersteller künftig verpflichtet, Informationen zur Ladezyklenfestigkeit und zur Mindestlebensdauer der Akkus offenzulegen.
Ein zentraler Bestandteil der neuen Vorschriften ist die Vorgabe, dass Akkus mindestens 800 Ladezyklen überstehen müssen, ohne dabei mehr als 20 % ihrer ursprünglichen Kapazität zu verlieren. Darüber hinaus müssen Ersatzteile für mindestens sieben Jahre nach dem Vertriebsstopp verfügbar sein, und Reparaturservices sollen Zugang zu Software und Firmware erhalten, um notwendige Updates und Reparaturen durchzuführen.
Ökologische Vorteile und Energieeinsparungen
Die ökologischen Vorteile dieser neuen Standards sind erheblich. Die Ladezeiten der Batterien werden um 30 % kürzer sein, während High-End-Smartphones einen 25 % geringeren Energieverbrauch aufweisen werden. Bei Tablets wird dieser Wert mit 23 % angegeben. Die jährliche Energieeinsparung in der EU wird bis 2030 auf etwa 2,2 Terawattstunden geschätzt.
Das neue Label betrifft Smartphones mit einem integrierten Display von 4 bis 7 Zoll sowie Tablets mit Bildschirmgrößen von 7 bis 17,4 Zoll. Ausgenommen sind Geräte mit flexiblem Display wie roll-up-Modelle sowie spezialisierte Sicherheits-Smartphones. Die rechtliche Grundlage für diese Änderungen bildet die EU-Verordnung (EU) 2023/1670 und (EU) 2023/1669.
Schutz der Verbraucher vor Irreführung
Zusätzlich zu den neuen Standards für Elektronik bringt die EU am gleichen Tag auch neue Verbraucherschutzvorschriften in Kraft. Ziel dieser Regelungen ist es, Verbraucher besser über die Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten zu informieren und sie vor Greenwashing zu schützen. Laut EU-Vertretung in Deutschland wird es künftig ein harmonisiertes Etikett geben, das Informationen zur gewerblichen Haltbarkeitsgarantie der Hersteller enthält.
Irreführende Umweltaussagen sind ab sofort verboten: Unternehmen müssen klare Nachweise für ihre Umweltfreundlichkeit erbringen. Diese Richtlinie gehört zu einem umfassenderen Paket, das auch die Ökodesign-Verordnung umfasst, die nachhaltige Produkte zum Standard machen soll, wie Interzero informiert.
Um die neuen Vorschriften umzusetzen, müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. EU-Justizkommissar Didier Reynders hebt hervor, wie wichtig diese Vorschriften für nachhaltige Kaufentscheidungen sind, um den ökologischen Wandel voranzutreiben.
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Ort | EU, Europa |
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