Neue AMS-Regeln ab Juli: So stellt ihr euren Antrag richtig!

Neue AMS-Regeln ab Juli: So stellt ihr euren Antrag richtig!
Österreich - Ab dem 1. Juli 2025 treten im österreichischen Arbeitsmarkt signifikante Änderungen in Kraft, die sich direkt auf die Beantragung von Arbeitslosengeld auswirken. Nach Informationen von vol.at müssen Arbeitsuchende, die nach einer Unterbrechung Arbeitslosengeld beantragen möchten, sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsmarktservice (AMS) melden. Diese neue Regelung ersetzt die bisherige Frist von sieben Tagen.
Ein entscheidender Aspekt dieser Änderung ist, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht rückwirkend gilt. Bei Versäumnis der neuen Frist beginnt der Anspruch erst ab dem tatsächlichen Tag der Wiedermeldung. Das AMS fördert zudem die Nutzung des eAMS-Kontos, über das zahlreiche Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können.
Erleichterungen durch digitale Services
Nutzer des eAMS-Kontos sind verpflichtet, dieses an mindestens zwei Werktagen pro Woche auf neue Mitteilungen zu prüfen. Für die rechtliche Gültigkeit der Zustellungen ist dieser digitale Zugang entscheidend; Postversand erfolgt nur in Ausnahmefällen. Die Meldung kann telefonisch, persönlich oder online vorgenommen werden. Zu beachten ist, dass bei krankheitsbedingter Abwesenheit eine ärztliche Bestätigung, auch bei kurzer Dauer, erforderlich ist.
Diese Änderungen sind Teil einer Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, die im Juni 2024 beschlossen wurde. Ziel dieser Maßnahmen ist eine effizientere Verwaltung und eine schnellere Kommunikation zwischen dem AMS und den Kunden.
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes
Die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist ein komplexer Prozess, der auf den monatlichen Beitragsgrundlagen basiert. Laut ams.at werden seit dem 1. Juli 2020 die letzten 12 monatlichen Beitragsgrundlagen berücksichtigt, um den Anspruch zu ermitteln. Diese müssen von den Dienstgebern monatlich gemeldet werden, wobei eine Berichtigungsfrist von einem Jahr gilt.
Beachtenswert ist, dass nur vollständige Monate, in denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung bestand, für die Berechnung des Arbeitslosengeldes herangezogen werden. Falls nicht genügend vollständige Monate vorhanden sind, können auch jüngere Beitragsgrundlagen berücksichtigt werden, um den rechnerischen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu gewährleisten. Der Grundbetrag liegt bei 55 % des Netto-Einkommens.
Sozialleistungsnetz in Österreich
Die Basis des sozialen Netzes in Österreich bilden Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und bedarfsorientierte Mindestsicherung, wie arbeit-wirtschaft.at informiert. Die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld beinhalten unter anderem eine unselbstständige, versicherungspflichtige Tätigkeit in Österreich oder einem EU-Staat. Jüngere Antragsteller unter 25 Jahren müssen mindestens 26 Wochen versicherungspflichtig gearbeitet haben, während Antragsteller ab 25 Jahren 52 Wochen in den letzten zwei Jahren nachweisen müssen.
Die durchschnittlichen Bezüge von Arbeitslosengeld betrugen 2022 für Frauen 958 Euro und für Männer 1.159 Euro monatlich. Arbeitslosengeld wird in der Regel für 30 Wochen gewährt, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen bis zu vier Jahre verlängert werden. Im Vergleich dazu steht die Notstandshilfe, die unbegrenzt bezogen werden kann, jedoch maximal für 12 Monate bewilligt wird, als weitere soziale Unterstützung zur Verfügung.
Insgesamt zielen diese Änderungen und bestehenden Regelungen darauf ab, das soziale Sicherheitsnetz in Österreich zu stabilisieren und die Arbeitnehmer im Umgang mit Arbeitslosigkeit besser zu unterstützen.
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