Millionenklage: Verbraucherschützer fordern Gratis-Handgepäck für Alle!

Millionenklage: Verbraucherschützer fordern Gratis-Handgepäck für Alle!

Brüssel, Belgien - Der Streit um Handgepäck im Flugzeug entwickelt sich zunehmend zu einem juristischen Scharmützel. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und europäische Partnerorganisationen fordern eindringlich die Erhöhung des kostenfreien Handgepäcks für Fluggäste. Doch die Fluggesellschaften zeigen sich wenig einsichtig und betrachten den begrenzten Stauraum als lukrative Einnahmequelle. Es gibt derzeit keine klaren EU-Vorgaben zur Definition von „angemessenem Handgepäck“, was die Richtlinien je nach Airline stark variieren lässt. Ryanair, beispielsweise, erlaubt lediglich eine kleine Tasche mit maximalen Abmessungen von 40 x 30 x 20 cm kostenlos, während für größere Gepäckstücke saftige Gebühren zwischen 6 und 75 Euro gefordert werden. Diese Praxis wird von vzbv-Vorstand Ramona Pop als „Kostenfallen“ bezeichnet und hat bereits zu juristischen Schritten gegen diverse Billigfluggesellschaften geführt, darunter EasyJet, Wizz Air und Vueling.

Insgesamt sieht der vzbv Handgepäck nicht als Zusatzleistung an. Er verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014, das besagt, dass für Handgepäck keine Gebühren erhoben werden dürfen, solange dessen Größe und Gewicht im angemessenen Rahmen bleiben. Zahlreiche Airlines verlangen jedoch Gebühren für Handgepäckstücke, die normalerweise im Flugpreis inbegriffen sein sollten. Dies hat nun zu Abmahnungen von vier weiteren Airlines, unter anderem Norwegian Air und Transavia, geführt.

Die Forderungen der Verbraucherschützer

Verbraucherschützer fordern eine europaweit einheitliche Regelung, die festlegt, dass Fluggäste ein Handgepäckstück von bis zu 10 kg und einem minimalen Kantenmaß von 115 cm kostenfrei mitnehmen können. Zusätzlich sollte ein kleines „Personal Item“, wie eine Handtasche oder ein Laptop-Rucksack, im Ticketpreis inbegriffen sein. Diese Initiative wird vom Dachverband BEUC koordiniert, der auch eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen sieben Billigfluggesellschaften eingereicht hat. Flüge von Airlines wie Ryanair, Easyjet und Wizz Air erlauben oft nur die kostenlose Mitnahme eines kleinen Handgepäcks, das unter dem Sitz verstaut werden kann, während alles darüber hinaus kostenpflichtig ist.

Aktuell laufen mehrere Verfahren vor verschiedenen Oberlandesgerichten in Deutschland, darunter in Berlin, Frankfurt am Main und Hamm, in denen die Praktiken der Airlines hinterfragt werden. Verbraucherschützer kritisieren die unklaren Handgepäckregelungen und fordern die EU auf, präzisere Vorschriften für die erlaubten Maße und Gewichte von Handgepäck einzuführen. Diese Reform der Fluggastrechte wird als Chance angesehen, um klarere Richtlinien zu schaffen und Reisenden mehr Planungssicherheit zu bieten. Airlines for Europe (A4E) jedoch lehnen zusätzliche Regulierungen ab und argumentieren, dass Kunden, die günstige Tarife buchen, diese Bedingungen akzeptieren müssen.

Auswirkungen auf den Markt

In der Diskussion um Handgepäck und Gebühren stehen die Airlines jedoch vor einem Dilemma. Während Fluggesellschaften wie Lufthansa und Condor ihren Passagieren bereits ein Handgepäckstück und eine kleine Tasche inklusive Ticketpreis anbieten, halten andere an ihren strikten Regeln fest. Airbus hat sogar größere Gepäckfächer entwickelt, die eine effizientere Nutzung des Stauraums versprechen und den Boarding-Prozess um bis zu sechs Minuten verkürzen können.

In der aktuellen Debatte über Handgepäckgebühren und -regelungen ist klar, dass die Verbraucherschützer weitreichende Änderungen anstreben, um den Reisekomfort zu verbessern. Das Thema bleibt hoch aktuell, und die Lage könnte sich auch auf die künftigen Fluggastrechte auswirken, über die in Brüssel diskutiert wird. Nach wie vor müssen Passagiere jedoch mit unterschiedlichen Handhabungen der Airlines rechnen, was eine klare Herausforderung für alle Reisenden darstellt.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Auseinandersetzungen und den Standpunkten der Airlines finden Sie in den Berichten von Kosmo, Verbraucherzentrale und Tagesschau.

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OrtBrüssel, Belgien
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