Hund Mozart kostet doppelt: Skandalöse Ticketpreise für Vierbeiner!
Eine Tiermedizin-Studentin zahlt für ihr Hundeticket auf der Zugfahrt von Wels nach Nürnberg das Doppelte des Preis für sich.

Hund Mozart kostet doppelt: Skandalöse Ticketpreise für Vierbeiner!
Eine Tiermedizin-Studentin hat kürzlich für Aufregung gesorgt, als sie bemerkte, dass das Zugticket für ihren Hund „Mozart“, einen Beagle, mehr als doppelt so viel kostete wie ihr eigenes Ticket. Die Reise von Wels (Oberösterreich) nach Nürnberg stellte sich als teurer heraus als geplant. Ihr Sparschiene-Ticket kostete nur 17,20 Euro, während das Hundeticket 37 Euro betrug. Dies stieß auf Kritik, da für Hunde kein Anspruch auf das günstigere Sparschiene-Ticket besteht. Der hohe Preis ist auf die Regeln der Deutschen Bahn zurückzuführen, welche für Hunde, die größer als eine Hauskatze sind, die Hälfte des regulären Fahrpreises verlangen. Im Gegensatz dazu verlangt die ÖBB nur 10 Prozent des Vollpreises, mindestens jedoch 2 Euro, für ein Hundeticket.
Das Hundeticket bringt allerdings einige Vorteile mit sich. Es ist kostenlos stornierbar, bietet eine flexible Wahl der Abfahrtszeit und lässt die Wahl des Verkehrsmittels offen. Im Gegensatz dazu hat die Studentin bei ihrem Sparschiene-Ticket keine Möglichkeit zur Stornierung oder Auswahl der Abfahrtszeit.
Regelungen zur Mitnahme von Hunden
Die Mitnahme von Hunden in öffentlichen Verkehrsmitteln folgt bestimmten Regelungen, die von den jeweiligen Verkehrsgesellschaften festgelegt werden. Generell dürfen Hunde in Zügen, Bussen und U-Bahnen mitgenommen werden, jedoch müssen Anforderungen zur Sicherheit der anderen Fahrgäste beachtet werden. Einige Verkehrsbetriebe verlangen ein separates Ticket für Hunde, was zu den oben beschriebenen Preisunterschieden führt. Kleinere Hunde dürfen oft in Transportboxen mitfahren, während größere Hunde eine Leinenpflicht haben.
Besonders relevant ist die Regelung für Menschen mit Behinderungen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Hund mitnehmen sind im neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) sowie im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) festgelegt. Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, der das Merkzeichen „B“ enthält, dürfen kostenfrei eine Begleitperson und/oder einen Assistenzhund mitnehmen, solange der Hund gekennzeichnet ist. Blindenführhunde sind von der Maulkorbpflicht ausgenommen.
Sicherheit und Vorbereitung beim Reisen
Für ein stressfreies Reisen mit Hunden wird empfohlen, einige Dinge zu beachten. Dazu zählt, dass der Hund vor der Fahrt nicht hungrig oder durstig sein sollte und dass er sein Geschäft erledigt, bevor die Reise beginnt. In Fernbussen ist die Mitnahme von Hunde nicht immer gestattet, Assistenzhunde sind jedoch in der Regel erlaubt. Ein Hundetraining für die Gewöhnung an öffentliche Verkehrsmittel ist ratsam und sollte schrittweise erfolgen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Mitnahme von Hunden in öffentlichen Verkehrsmitteln zwar erlaubt ist, jedoch klare Regeln und Vorschriften beachtet werden müssen, um die Sicherheit aller Fahrgäste zu gewährleisten. Während es Unterschiede in den Preisstrukturen gibt, wie die Situation der Studentin mit ihrem Beagle zeigt, bleibt die Hundemitnahme eine Bereicherung für die Reise vieler Hundehalter.