ID Austria: Die revolutionäre App für einfachere Behördengänge!

ID Austria: Die revolutionäre App für einfachere Behördengänge!
Österreich - Die österreichische Bundesregierung hat angekündigt, kommende Woche die neue App „ID Austria“ zu veröffentlichen, die das bisherige „Digitale Amt“ ersetzen wird. Die App wurde im Rahmen eines Wirtschaftsgipfels im Kanzleramt vorgestellt, bei dem die Vorteile der ID Austria für Geschäftsmodelle und Behördengänge diskutiert wurden. Diese Anwendung bietet ein modernes und benutzerfreundliches Interface, das es Serviceprovidern erleichtert, sich zu integrieren. Ziel ist es, die digitale Identität der Bürger einfacher, schneller und effizienter zu nutzen. ID Austria soll zudem eine zentrale Grundlage für digitale notarielle Dienstleistungen sowie zur Identitätsfeststellung und Signatur fungieren.
Besonders hervorzuheben ist, dass 538 Notariate in Österreich zur flächendeckenden Nutzung der ID Austria beitragen werden. Die Versicherungsbranche setzt auf diese neue Lösung, um ein modernes Kundenerlebnis, Vertrauen und Datenschutz zu gewährleisten. Mit ID Austria wird eine sichere Authentifizierung und eine qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht, die die höchsten EU-Sicherheits- und Datenschutzstandards erfüllt. Diese Auszeichnung wurde 2022 mit dem eGovernment Award in Gold honoriert.
Wachsende Nutzung und Anwendungsmöglichkeiten
Bereits über 90 private Serviceprovider nutzen die ID Austria für verschiedene Anwendungen wie Online-Logins, digitale Erstidentifikation, Identitätsnachweise und Kundendatenaktualisierungen, was zu 3,9 Millionen Aktivierungen und über 500 digitalen Anwendungen in Österreich geführt hat. Die ID Austria ist seit Dezember 2023 EU-weit in der höchsten Sicherheitsstufe gemäß der eIDAS-Verordnung anerkannt. Dies unterstreicht die wichtige Rolle von ID Austria als Grundlage für die kommende EU-Wallet, die ein EU-weites digitales Ausweisen ermöglichen wird.
Die App ermöglicht es den Nutzern, digitale Identifikationen einfach zu verwalten und Online-Services zu nutzen. So können beispielsweise Mietverträge digital unterzeichnet und Wahlkarten online beantragt werden, ohne dass ein Besuch bei der Behörde erforderlich ist. Darüber hinaus kann der digitale Führerschein bei Verkehrskontrollen vorgezeigt werden, was einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung des Alltags darstellt. ID Austria wird als Service des BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) und des BMI (Bundesministerium für Inneres) betrieben und bietet kontinuierlich neue Anwendungen an.
eIDAS-Verordnung und europäische Integration
Im weiteren Kontext ist die ID Austria eng mit der EU-beziehungsweise der eIDAS-Verordnung verbunden. Diese Gesetzgebung zielt darauf ab, Vertrauen in grenzüberschreitende elektronische Transaktionen zu schaffen und die Nutzung von Online-Diensten zu verbessern. Die gegenseitige Anerkennung von eIDs, die in den EU-Ländern ausgestellt werden, schafft die notwendige Grundlage für sichere elektronische Transaktionen across borders. Die ID Austria erfüllt die regulatorischen Kriterien der eIDAS-Verordnung, die einen technologieneutralen Rahmen für die Implementierung elektronischer Identitäten definiert und hohe Sicherheitsstandards fordert.
Dadurch wird die Interoperabilität nationaler eID-Systeme zwischen den EU-Mitgliedstaaten gefördert und ein europäischer Binnenmarkt für qualifizierte Vertrauensdienste geschaffen. Dies wird nicht nur die Nutzung von Online-Diensten erleichtern, sondern auch die Sicherheit und den Komfort bei Aktivitäten wie Steuererklärungen und Unternehmensgründungen erhöhen.
Staatssekretär für Digitalisierung Alexander Pröll betont den Mehrwert der ID Austria sowohl für die Bürger als auch für Unternehmen, denn sie stellt eine bedeutende Innovation im Bereich digitaler Identität und Sicherheit dar. Mit der ID Austria wird der Weg für eine zeitgemäße und sichere digitale Verwaltung in Österreich geebnet.
Für weitere Informationen zu ID Austria und ihren Anwendungen besuchen Sie bitte oesterreich.gv.at oder lesen Sie mehr über die eIDAS-Verordnung.
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