Nach Amoklauf: Bundesregierung plant striktes Alterslimit für Social Media

Nach Amoklauf: Bundesregierung plant striktes Alterslimit für Social Media
Graz, Österreich - Nach dem tragischen Amoklauf in Graz plant die Bundesregierung, ein strengeres Alterslimit für den Zugang zu sozialen Medien für Minderjährige einzuführen. Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) gab in einer Regierungserklärung sowie in der Sendung Ö1-„Mittagsjournal“ bekannt, dass das Hauptziel darin besteht, Plattformen zu verpflichten, ihre Altersbeschränkungen konsequent einzuhalten. Die ersten Schritte in diese Richtung könnten bereits im Ministerrat am kommenden Mittwoch beschlossen werden.
Pröll wies darauf hin, dass die Datenschutz-Grundverordnung als ein wirksames Instrument zur Umsetzung dieser Maßnahmen dienen könnte, da die Verarbeitung von Daten von Unter-14-Jährigen eingeschränkt ist. Die WU-Wirtschaftsinformatikerin Sarah Spiekermann äußerte sich positiv zu einem EU-weiten Alterslimit von 15 Jahren und forderte eine strenge Registrierung für digitale Plattformen.
Politische Unterstützung und Forderungen
Die Reaktionen auf die angekündigten Maßnahmen fallen durchweg positiv aus. Die Grünen haben sich hinter den Vorstoß gestellt und unterstützen die Forderung nach Altersgrenzen für soziale Medien. Barbara Neßler, Sprecherin für Kinder, Jugend und Familie, betonte die Dringlichkeit von Altersgrenzen, um Kinder im Internet zu schützen.
Ein zentraler punkt in der Diskussion ist der Vorschlag, Social-Media-Accounts mit der ID Austria zu verknüpfen. Alexander Pröll hält diesen Ansatz für prinzipiell sinnvoll und möchte die Möglichkeiten gemeinsam mit allen Stakeholdern prüfen.
Internationale Perspektiven und Kinderrechte
Im internationalen Kontext wird die Thematik bereits unterschiedlich behandelt. In Australien beispielsweise wurde ein Gesetz beschlossen, das ein Mindestalter von 16 Jahren für bestimmte Social-Media-Plattformen vorschreibt. In Europa verfolgt die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) jedoch einen anderen Ansatz, der die digitalen Kinderrechte sowie die Pflichten der Anbieter in den Vordergrund stellt.
Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, hebt das Recht von Kindern und Jugendlichen auf digitale Teilhabe hervor. Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention besagt, dass Kinder ein Recht auf Teilhabe an Medien, einschließlich sozialer Medien, haben. Der Digital Services Act und die Novellierung des Jugendschutzgesetzes 2021 beinhalten Maßnahmen, die darauf abzielen, dass digitale Dienste in der EU für Kinder sicher gestaltet werden.
Die BzKJ arbeitet eng mit Anbietern, Experten und Jugendlichen zusammen, um eine sichere Mediennutzung zu fördern. Ein generelles Verbot für unter 16-Jährige wird in diesem Kontext als zu weitgehend angesehen. Stattdessen wird eine wirksame und plattform-spezifische Altersüberprüfung als notwendige Vorsorgemaßnahme angesehen, um die Rechte von Kindern im digitalen Raum zu wahren.
Mit den geplanten Reformen und dem Fokus auf Kinder- und Jugendmedienschutz möchte die Bundesregierung eine sicherere digitale Umgebung für junge Nutzer schaffen und gleichzeitig rechtliche Rahmenbedingungen stärken.
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Ort | Graz, Österreich |
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