Gesichtserkennung bei Klimademos: Aktivisten vor Gericht!

Automatisierte Gesichtserkennung bei Klimademonstration in Wien sorgt für rechtliche Diskussionen und Aktivistenproteste.
Automatisierte Gesichtserkennung bei Klimademonstration in Wien sorgt für rechtliche Diskussionen und Aktivistenproteste. (Symbolbild/DNAT)

Gesichtserkennung bei Klimademos: Aktivisten vor Gericht!

Wien, Österreich - Der Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung bei einer Demonstration in Wien im März 2023 sorgt für Kontroversen und rechtliche Auseinandersetzungen. Laut einem Bericht von exxpress.at wurden mehrere Aktivisten von der Polizei angehalten und fotografiert, nachdem sie sich weigerten, sich auszuweisen. Dies führte zu Anzeigen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, und die NGO epicenter.works hat Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingereicht, da die Rechtsgrundlage für diese Identifikationen fehlte.

Während dieser Demonstration gegen die Gaskonferenz, die vom 27. bis 29. März 2023 stattfand, wurden fast 140 Personen festgenommen. Die gewaltsame Auflösung der Proteste sorgte für Vorwürfe von überschießender Polizeigewalt, und es wurden Verfahren gegen zahlreiche Demonstranten eingeleitet. Eine der betroffenen Personen, ein Aktivist namens N., wurde durch Gesichtsidentifikation erfasst, was erst nach Nachfrage bei der Polizei bekannt wurde.

Rechtliche Herausforderungen und Bedenken

Die Identifikation von N. erfolgt ohne klare rechtliche Grundlagen, was die NGO epicenter.works zu einer Forderung nach klaren Regeln für den Einsatz von Gesichtserkennung, insbesondere bei politischen Demonstrationen, veranlasst hat. Sebastian Kneidinger von epicenter.works warnt vor einem möglichen Missbrauch dieser Technologie zur Einschränkung von Protesten. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass ein beliebiger Einsatz von Gesichtserkennung nicht zulässig ist und dass über acht Prozent der österreichischen Bevölkerung von solchen Maßnahmen betroffen sein könnten.

In Frankreich und Deutschland wird ebenfalls über den Umgang mit Gesichtserkennung diskutiert. In Deutschland hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) einen Gesetzentwurf vorgestellt, der der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt (BKA) den Einsatz von KI-Software zur Erkennung biometrischer Daten im Internet ermöglichen soll. Dieser Entwurf ist eine Reaktion auf den Fall der gesuchten RAF-Terroristin Daniela Klette, die mithilfe von Gesichtserkennungssoftware identifiziert wurde, nachdem sie 30 Jahre im Untergrund lebte, wie Deutschlandfunk berichtet.

Technologische Entwicklungen und Datenschutzbedenken

Bisher gab es Einschränkungen für die Polizei, solche Technologien im Internet einzusetzen. Der neue Gesetzentwurf würde es den Behörden erlauben, das Internet nach Bildern zu durchsuchen, um verdächtige Personen zu identifizieren. Kritiker, darunter Vertreter der Grünen, äußern Bedenken hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und der Privatsphäre, während die Polizei auf eine schnelle rechtliche Grundlage für solche Maßnahmen drängt. Datenschutzbehörden kritisieren insbesondere die Nutzung von Diensten wie PimEyes, die biometrische Daten aus öffentlichen Quellen erheben, wie dr-datenschutz.de feststellt.

Die geplanten Änderungen im Bundeskriminalamtgesetz sehen vor, dass Behörden unter bestimmten Bedingungen biometrische Abgleiche mit Daten aus dem Internet durchführen dürfen. Allerdings gibt es massive Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen, die vor noch nicht genehmigt werden müssen. Während die Innenministerien der Länder versuchen, die Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz zu finden, bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickeln werden.

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OrtWien, Österreich
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