Europas Hotels starten Milliardenklage gegen Booking.com!
Über 10.000 europäische Hotels klagen gegen Booking.com auf Schadenersatz wegen illegaler Bestpreisklauseln. Klage wird in den Niederlanden verhandelt.

Europas Hotels starten Milliardenklage gegen Booking.com!
Über 15.000 europäische Hotels haben sich zusammengeschlossen, um eine Sammelklage gegen die Buchungsplattform Booking.com einzureichen. Diese Klage, die laut der Generaldirektorin des europäischen Dachverbands Hotrec, Marie Audren, noch in diesem Jahr beim Bezirksgericht Amsterdam eingereicht werden soll, zielt darauf ab, Entschädigungen für finanzielle Einbußen zu fordern, die durch die sogenannten Bestpreisklauseln verursacht wurden. Die Sammelklage wird von der Hotel Claims Alliance koordiniert und erhält Unterstützung von über 30 nationalen Hotelverbänden, einschließlich des Hotelverbands Deutschland (IHA), und betont die gemeinsame Unterstützung der europäischen Hotels für diesen Schritt.
Das zentrale Problem liegen in den Bestpreisklauseln, die in Verträgen mit Hotels bis Februar 2016 verankert waren und es diesen untersagten, Zimmer auf ihren eigenen Websites günstiger anzubieten als auf Booking.com. Diese Regelung wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als kartellrechtswidrig eingestuft. Der EuGH stellte in seinem Urteil (Aktenzeichen C-264/23) im September 2023 fest, dass die Klauseln gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Entscheidung gibt den betroffenen Hotels das Recht auf Schadenersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024.
Details zur Klage
Die Klage richtet sich gegen die Praktiken von Booking.com, die als Preisbindung gelten und somit den Wettbewerb unter den Hotels einschränken. Hotels, die auf die Buchungsplattform angewiesen waren, mussten Provisionen zahlen, welche von den Hotelgästen über die Zimmerpreise getragen wurden. Die Bestpreisklauseln sollten ursprünglich dazu dienen, Trittbrettbuchungen zu verhindern, jedoch hat der EuGH entschieden, dass Booking.com auch ohne diese Klauseln wirtschaftlich stabil operieren kann.
- Über 15.000 Hotels klagen gemeinsam gegen Booking.com.
- Klage geht auf Bestpreisklauseln, die bis Februar 2016 in Verträgen verankert waren.
- EuGH-Urteil vom Herbst 2024 erklärt die Klauseln für kartellrechtswidrig.
- Die Klage wird beim Bezirksgericht Amsterdam verhandelt.
- Anmeldefrist für die Sammelklage wurde bis zum 29. August verlängert.
Darüber hinaus zeigt eine Studie von Hotrec und der Fachhochschule Westschweiz Wallis, dass Booking Holdings 2023 einen Marktanteil von 71 Prozent in Europa und 72,3 Prozent in Deutschland hielt. Dieses dominante Marktverhältnis hat dazu geführt, dass der Anteil der Direktbuchungen in Deutschland zwischen 2013 und 2023 um über 8 Prozent gesunken ist, was die Abhängigkeit vieler Hotels von Plattformen wie Booking.com verdeutlicht.
Wirtschaftliche Auswirkungen
Der wirtschaftliche Druck auf die Hotels ist hoch, insbesondere in Zeiten von steigenden Reisekosten und der Notwendigkeit, wettbewerbsfähig zu bleiben. Booking.com verzeichnete im zweiten Quartal 2023 einen Umsatzanstieg von 16 Prozent auf 6,8 Milliarden Dollar und prognostiziert ein weiteres Umsatzwachstum im dritten Quartal. Trotz dieser positiven Unternehmenszahlen ist die rechtliche Lage für Booking.com angespannt, was durch das EU-Digitalgesetz (Digital Markets Act, DMA) verstärkt wird. Die Bestpreisklauseln wurden im gesamten europäischen Wirtschaftsraum abgeschafft, was den Druck auf Booking.com erhöhen könnte.
Die Sammelklage ist ein bedeutender Schritt für die europäische Hotellerie und könnte weitreichende Folgen für die Geschäftspraktiken der großen Buchungsplattformen haben. Die betroffenen Hotels hoffen auf eine faire Entschädigung, die ihnen helfen könnte, die finanziellen Schäden der letzten zwei Jahrzehnte zumindest teilweise auszugleichen.
Weitere Informationen zu diesem Thema bietet Kosmo, während Tagesschau und DW umfassend über die Hintergründe und Entwicklungen berichten.