Barrierefreiheit im EU-Binnenmarkt: Neues Gesetz tritt am 28. Juni in Kraft!

Am 28. Juni 2025 tritt ein EU-Gesetz zur Barrierefreiheit in Kraft, das Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen regelt.
Am 28. Juni 2025 tritt ein EU-Gesetz zur Barrierefreiheit in Kraft, das Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen regelt. (Symbolbild/DNAT)

Barrierefreiheit im EU-Binnenmarkt: Neues Gesetz tritt am 28. Juni in Kraft!

EU, Europa - Seit dem 28. Juni 2025 tritt in der Europäischen Union ein neues Gesetz in Kraft, das die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen regelt. Laut Kleine Zeitung müssen nun alle Produkte und Dienstleistungen, die auf dem EU-Binnenmarkt bereitgestellt werden, den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen, um die CE-Kennzeichnung zu erhalten. Dieses Gesetz soll vor allem Menschen mit Behinderungen und ältere Personen unterstützen.

Die tragenden Details sind in der Richtlinie (EU) 2019/882 festgelegt, die darauf abzielt, die Barrierefreiheitsanforderungen für verschiedene Produkte und Dienstleistungen zu harmonisieren. Der Zweck dieser Regelungen ist es, den freien Warenverkehr innerhalb des Binnenmarktes zu fördern und zugleich Vorteile für Unternehmen sowie die genannten Zielgruppen zu schaffen, wie auch eur-lex.europa.eu erwähnt.

Betroffene Produkte und Dienstleistungen

Zu den Produkten, die diese neuen Anforderungen erfüllen müssen, gehören Computer und Betriebssysteme, Smartphones, Smart-TVs, Zahlungsterminals sowie Geld- und Fahrkartenautomaten. Auch Websites im Zusammenhang mit Personenverkehr, Online-Banking und Online-Shops fallen darunter. Die Richtlinie umfasst zudem Dienstleistungen wie Telefondienste, audiovisuelle Mediendienste, Bankdienstleistungen und den elektronischen Geschäftsverkehr.

Die Übergangsfristen für die Umsetzung des Gesetzes sind unterschiedlich und betreffen insbesondere Kleinstunternehmen, die einen erleichterten Zugang zu den gesetzlichen Vorgaben erhalten, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. So sind Ausnahmen für diese Unternehmen vorgesehen, wie im Bericht von Kleine Zeitung vermerkt.

Pflichten für Unternehmen und Strafen bei Nichteinhaltung

Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte gemäß den Barrierefreiheitsanforderungen zu gestalten und zu kennzeichnen. Dazu gehört auch die technische Dokumentation, die oberhalb von fünf Jahren aufbewahrt werden muss. Dienstleistungserbringer müssen sicherstellen, dass ihre Angebote barrierefrei gestaltet sind und alle relevanten Informationen leicht zugänglich sind. Unternehmen, die diese Vorgaben nicht einhalten, müssen mit Verwaltungsstrafen rechnen, die bis zu 80.000 Euro betragen können, abhängig von der Art der Übertretung und der Unternehmensgröße.

Diese Maßnahmen sind Teil der weitreichenden Bestrebungen der Europäischen Union, die Lebensqualität für über 80 Millionen Menschen zu verbessern, die mit Behinderungen leben. Die Richtlinie soll deren Unabhängigkeit stärken, wie auch die europäische Gesetzgebung darlegt. Sie ist ein weiterer Schritt in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft, die die Teilhabe aller Menschen fördert.

Zusammengefasst ist das Inkrafttreten dieser Richtlinie ein bedeutender Schritt in Richtung einer barrierefreien Zukunft in der EU, was nicht nur die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen verbessert, sondern auch zur Stärkung des Binnenmarktes in Europa beiträgt.

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OrtEU, Europa
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