434 Millionen Euro für Wohnen und Medien: Ein Budget mit Weitblick!

Am 11. Juni 2025 legte Vizekanzler Babler den Budgetentwurf für Wohnen und Medien vor: 434 Mio. Ꞓ für 2025.
Am 11. Juni 2025 legte Vizekanzler Babler den Budgetentwurf für Wohnen und Medien vor: 434 Mio. Ꞓ für 2025. (Symbolbild/DNAT)

434 Millionen Euro für Wohnen und Medien: Ein Budget mit Weitblick!

Graz, Österreich - Am 11. Juni 2025 wurde der Budgetentwurf für die Jahre 2025 und 2026 vorgestellt, der mit beträchtlichen Investitionen in den Bereichen Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport beabsichtigt ist. In einer ersten Bestandsaufnahme OTS berichtet, dass für 2025 insgesamt 434 Millionen Euro und für 2026 718 Millionen Euro eingeplant sind. Diese erhöhte Finanzierung ist das Ergebnis einer Umschichtung innerhalb der Haushaltsstruktur, die es erlaubt, die Mittel aus den Zuständigkeiten des Bundeskanzleramts und des Finanzressorts auf die neuen Budgetposten zu übertragen.

Die Anhebung der Ausgaben im Bereich Wohnen erfolgt gegenüber dem Vorjahr mit einem Plus von 149,3 Millionen Euro oder 52,5 % für 2025. Für das folgende Jahr wird mit einem weiteren Anstieg um 284 Millionen Euro oder 65,4 % gerechnet. Zu den geplanten Maßnahmen zählen eine Mietzinsdeckelung, die Hebung der Mindestbefristung bei Mietverträgen sowie verschiedene Förderungen zur Verbesserung der Wohnsituation.

Maßnahmen zur Wohnraumsicherung

Der Fokus auf Maßnahmen zur Sicherung von Wohnraum könnte als Reaktion auf die angespannte Situation auf dem Mietmarkt gewertet werden, die stark durch steigende Mieten geprägt ist. Insbesondere die Mietpreisbremse, die 2015 eingeführt wurde und nun bis 2029 verlängert wurde, spielt eine wesentliche Rolle. Tagesschau berichtet, dass diese Regelung verhindern soll, dass Mieten in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt unkontrolliert steigen. Bei Wieder- oder Neuvermietung darf die Miete nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa für Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmalig vermietet wurden oder nach umfassender Modernisierung. Vermieter sind dazu verpflichtet, den zuletzt geforderten Mietpreis offenzulegen, wenn sie eine höhere Miete verlangen möchten. Mieter haben das Recht, die Einhaltung dieser Vorgaben auch nach Einzug einzufordern, was durch einen einfachen Gestaltungsprozess unterstützt wird.

Kritik und Herausforderungen

Trotz der ergriffenen Maßnahmen gibt es Kritik an der Mietpreisbremse. Mietervereine berichten, dass die Nutzung dieser Regelung gering ist, was auf komplizierte Vorschriften und die Angst der Mieter vor einer möglichen Kündigung zurückgeführt wird. In der öffentlichen Diskussion wird auch beklagt, dass Schlupflöcher bestehen und dass eine Abschaffung der Mietpreisbremse gefordert wird, da sie als ineffektiv angesehen wird. BMJ weist darauf hin, dass die Bundesregierung weitere Anpassungen im Mietrecht anstrebt, um die Gerechtigkeit im Wohnungsmarkt zu fördern.

Diese Entwicklungen im Bereich Wohnen und Mietrecht stehen in direktem Zusammenhang mit den neuen Budgetplänen, die darauf abzielen, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern und die Wohnkosten nachhaltig zu stabilisieren. Ein Teil dieser Strategie wird die Förderung des Glasfaserausbaus im Telekommunikationsbereich umfassen, mit 61 Millionen Euro für 2025 und 214 Millionen Euro für 2026. Eine Herausforderung wird es sein, mit den steigenden Kosten im Wohnungssektor umzugehen, während gleichzeitig die Qualität der medialen und infrastrukturellen Angebote erhalten bleibt.

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OrtGraz, Österreich
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