Mehr als 25 Millionen Euro: So verschwindet die Hilfe für Bedürftige!
FPÖ kritisiert neue Energiegesetzesänderungen: Verwaltungskosten könnten über 25 Millionen Euro Hilfe für Bedürftige schmälern.

Mehr als 25 Millionen Euro: So verschwindet die Hilfe für Bedürftige!
Die Einführung des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) sorgt für hitzige Diskussionen in Österreich. Laut dem FPÖ-Energiesprecher NAbg. Mag. Paul Hammerl könnte mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Hilfen für sozial bedürftige Personen in der Verwaltung verloren gehen. Dies geschieht, obwohl das Gesetzesentwurf vorsieht, dass Stromlieferanten 50 Millionen Euro bereitstellen, um sozial Bedürftige zu entlasten. Hammerl kritisiert, dass ein großer Teil dieser Mittel nicht bei den Betroffenen ankommt, sondern in den Verwaltungsapparat fließt.
Für jeden begünstigten Haushalt sieht der Gesetzesentwurf eine jährliche Zahlung von 67,20 Euro an den Energielieferanten vor, um die Verwaltungskosten zu decken. Bei geschätzten 250.000 anspruchsberechtigten Haushalten würden somit rund 16,8 Millionen Euro in der Verwaltung verloren gehen. Hinzu kommt, dass die ORF-Beitrags Service GmbH jährliche Zahlungen im mittleren sechsstelligen Bereich erhält. Die Gründung einer eigenen Abwicklungsstelle, die zusätzliche Verwaltungsausgaben von etwa acht Millionen Euro verursachen könnte, trägt weiter zu Hammerls Kritik bei. Insgesamt könnte die Verwaltung mehr als 25 Millionen Euro des Sozialfonds verschlingen.
Ziele und Maßnahmen des neuen Gesetzentwurfs
Das neue ElWG verfolgt jedoch auch klare Ziele: Es soll zu günstigeren Strompreisen für Haushalte und Unternehmen führen, die Stabilität der Stromnetze erhöhen und die Energiewende beschleunigen. Der Entwurf befindet sich derzeit in einer vierwöchigen Begutachtungsphase. Zu den wichtigsten Änderungen zählen die Einführung flexibler, zeit- und lastabhängiger Netzentgelte sowie dynamischer Stromverträge für Haushalte. Diese neuen Regelungen sollen den Kunden helfen, durch netzschonende Nutzung Geld zu sparen.
Ein wesentlicher Aspekt des Gesetzes ist die Einführung eines bundeseinheitlichen Sozialtarifs von sechs Cent pro kWh, der rund 250.000 Haushalte in Österreich zugutekommen soll. Zudem verpflichtet das Gesetz Energieversorgungsunternehmen, Preissenkungen innerhalb von sechs Monaten an die Kunden weiterzugeben, was durch verstärkte Marktaufsicht von E-Control überwacht werden soll.
Regulierung und Einspeiseproblematik
Ein weiterer wichtiger Punkt des ElWG betrifft die Einspeisung von Photovoltaikstrom. Es wird über eine sogenannte „Spitzenkappung“ diskutiert: Im Falle einer drohenden Netzüberlastung dürfen nur bis zu 60 Prozent der Leistung eingespeist werden. Dies gilt jedoch nur für wenige Minuten am Tag. Zusätzlich werden neue Netzentgelte für den eingespeisten PV-Strom eingeführt, was eine bedeutende Änderung im gesamten Strommarkt darstellen könnte.
Die Reform des Strommarktes erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, was bedeutet, dass die Regierungsparteien Stimmen von der FPÖ oder den Grünen benötigen könnten, um das Gesetz durchzubringen. Das Ziel ist klar: ein gerechterer und transparenterer Strommarkt, der die Bedürfnisse der Haushalte und die Anforderungen der Energiewende berücksichtigt.
Die Diskussion um das neue Energiegesetz wird sicherlich noch einige Zeit andauern, während die Verantwortlichen weiterhin unter Druck stehen, sicherzustellen, dass die Hilfsgelder tatsächlich bei denjenigen ankommen, die sie benötigen.