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Frosthilfen 2024: So bekommen Obst- und Weinbauern in Brandenburg Unterstützung!

Frosthilfen für Obst- und Weinbauern in Brandenburg sind gestartet: Bis zum 31. Oktober können Betriebe, die durch den verheerenden Frost im April 2024 über 30 Prozent Ertragsverlust erlitten haben, finanzielle Unterstützung beantragen – ein entscheidender Schritt zur Rettung der Ernten!

Das Agrarministerium Brandenburg hat nun das Antragsverfahren für die Frosthilfen für Obst- und Weinbauern gestartet. Dieses Verfahren läuft bis zum 31. Oktober 2024 und bietet eine dringend benötigte finanzielle Unterstützung für die Landwirte, die im April 2024 durch Frost erhebliche Ertragsverluste erlitten haben. Die Betriebe können ihre Anträge direkt beim Amt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) einreichen.

Die Wetterextreme des Jahres 2024, insbesondere die Frostereignisse im April, haben die Ernteerträge in der Landwirtschaft stark beeinträchtigt. Der Obstanbau wurde während dieser Kälteperiode besonders hart getroffen. Viele Obstbauern mussten massive Ernteverluste hinnehmen – in einigen Fällen fielen sogar komplette Ernten aus. Diese schweren Einbußen führten dazu, dass das Agrarministerium bereits vor einigen Monaten Gespräche mit den betroffenen Landwirten führte und zugesichert hat, dass sie nicht allein gelassen werden. Die finanziellen Hilfen, die nun beantragt werden können, sind ein direkter Ausdruck dieser Unterstützung.

Details zu den Frosthilfen

Die neu gestartete Richtlinie für die ‚Frosthilfen 2024‘ bietet eine bedeutende Rückendeckung für die Betriebe. Es können nur diejenigen Anträge berücksichtigt werden, deren Jahresertrag 2024 im Vergleich zu den Vorjahren um über 30 Prozent gesenkt wurde. Im Rahmen dieses Programms sind Förderbeträge von bis zu 80 Prozent des entstandenen Schadens möglich. Die Auszahlung dieser finanziellen Hilfen ist für das Jahr 2024 angesetzt.

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Um das Ausmaß der Unterstützung weiter zu verstärken, hat die Bundesregierung zusätzlich bei der EU Krisenhilfe beantragt. Dieser Antrag ist von großer Bedeutung, da die Entscheidung der Europäischen Kommission über eine mögliche Beteiligung an der geplanten Hilfe noch aussteht. Die Struktur des Antragsverfahrens für die Landeshilfen ist bereits so gestaltet, dass eine Kombination mit der Entscheidung der EU möglich ist, was eine zusätzliche Absicherung für die Betriebe darstellen würde.

Die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen, ist für viele Obst- und Weinbauern in Brandenburg von zentraler Bedeutung, um die Folgen der Frostschäden zu mildern. Die betroffenen Betriebe haben nun die Chance, ihre wirtschaftliche Situation zu stabilisieren und ihre Ernten möglicherweise wieder aufzubauen, nachdem sie derartigen Verlusten gegenüberstanden. Das Agrarministerium bleibt weiterhin in engem Kontakt mit den betroffenen Farmergemeinschaften, um den Prozess so reibungslos und hilfreich wie möglich zu gestalten. Mehr Informationen zur Antragstellung und zu den Voraussetzungen sind auf der Website des LELF zu finden. Für weiterführende Details zu diesem Thema, empfehlen wir, einen Blick in den umfassenden Bericht von barnim-aktuell.de zu werfen.


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