Alkohol am Steuer: Die 6 größten Mythen und ihre Wahrheiten entlarvt!
Erfahren Sie die Fakten zu gängigen Irrtümern im Straßenverkehr, beleuchtet von Experten des ÖAMTC, am 31.08.2025.

Alkohol am Steuer: Die 6 größten Mythen und ihre Wahrheiten entlarvt!
Der Straßenverkehr ist von einer Vielzahl an Regeln geprägt, die oft nicht ausreichend bekannt sind. Eine neue Untersuchung des ÖAMTC beleuchtet populäre Irrtümer, die viele Verkehrsteilnehmer im Alltag begleiten. Der Artikel zeigt, wie wichtig es ist, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Ein weit verbreiteter Mythos besagt, dass fettige Nahrung vor Strafen bei Alkoholtests schützt. Der ÖAMTC stellt jedoch klar, dass fettreiche Nahrung lediglich die Magenentleerung verlangsamt, während der Alkohol schneller ins Blut gelangt. Zudem glauben viele, dass man zu einem Alkoholtest nicht gezwungen werden kann. Tatsächlich hat die Weigerung, sich testen zu lassen, schwerwiegende Folgen: Die Behörden gehen dann von Alkoholisierung aus, was schwerwiegende Strafen nach sich ziehen kann.
Alkoholkonsum im Verkehr
Ein weiterer verbreiteter Irrtum bezieht sich auf das Radfahren unter Alkoholeinfluss. Bis zu einer Blutalkoholgrenze von 0,8 ‰ drohen laut den Experten des ÖAMTC nicht nur Bußgelder, sondern auch der Verlust des Führerscheins. Diese Regelung gilt ebenso für Fußgänger, die den Verkehr behindern. Auch bei niedrigen Promillewerten kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen.
In Deutschland ist die Toleranz gegenüber Alkoholkonsum beim Fahren sehr niedrig. Ab einer Promillegrenze von 0,5 drohen bereits Bußgelder und ein Fahrverbot. Wie der Bussgeldkatalog berichtet, können die Sanktionen für Erst- und Wiederholungstäter erheblich steigen. So erhält ein Ersttäter bei 0,5 Promille ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Bei wiederholten Verstößen können die Strafen bis zu 3 Monate Fahrverbot ausmachen.
Promillegrenzen und Strafen
Die Promillegrenzen variieren und sind je nach Verkehrsteilnehmer unterschiedlich. Für Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden, gilt ein striktes 0,0-Promille-Limit. Wer bei 0,3 Promille auffällig fährt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Ab 1,1 Promille wird das Fahren als Straftat gewertet, was den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat, wie auch die ADAC-Informationen bestätigten.
- 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit.
- 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit.
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, beim ersten Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit und strafbar.
- Ab 1,6 Promille: MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) erforderlich.
Es ist wichtig zu betonen, dass auch bei alkoholbedingten Unfällen die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die anderen Verkehrsteilnehmern entstanden sind, können aber bis zu 5000 Euro zurückgefordert werden. Die Vollkaskoversicherung zahlt je nach Alkoholisierung unterschiedlich. Wiederholungstätern drohen noch schwerwiegendere Strafen, einschließlich Freiheitsstrafen und einer Sperrfrist für den Führerschein.
Im Wesentlichen zeigt die Untersuchung des ÖAMTC, wie entscheidend es ist, über verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr aufgeklärt zu sein. Fragen zu Bußgeldern, Fahrverboten und medizinisch-psychologischen Untersuchungen können im Vorfeld geklärt werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Für weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den spezifischen Sanktionen bei Alkohol am Steuer verweisen wir an dieser Stelle auf die Detailberichte des Bussgeldkatalog und des ADAC.