EU-Verbot bedroht pflanzliche Schnitzel: Konsumenten in Aufruhr!
Österreichs Verbraucher:innen stehen vor neuen EU-Verbotsvorschlägen für pflanzliche Fleischalternativen. Debatte über Bezeichnungen und Innovation.

EU-Verbot bedroht pflanzliche Schnitzel: Konsumenten in Aufruhr!
In Österreich erfreuen sich pflanzliche Fleischalternativen zunehmender Beliebtheit. Immer mehr Konsument:innen entscheiden sich bewusst für Produkte wie „veganes Würstel“ oder „100 % pflanzliches Schnitzel“. Diese Entwicklung könnte jedoch durch bevorstehende EU-Regelungen gefährdet werden. Am 7. Oktober stimmt das EU-Parlament über neue Bezeichnungsverbote für solche Alternativen ab. Ein Verbot von Begriffen, die an traditionelle Fleischergänzungen angelehnt sind, könnte erhebliche Auswirkungen auf die Marktlandschaft haben, warnen Experten.
Der Verein für Proteinvielfalt in Österreich äußert Bedenken über mögliche negative Konsequenzen dieser Verbote. Eine der zentralen Warnungen betrifft die Informationsqualität für Konsument:innen: „Alltagsnahe Bezeichnungen sind entscheidend, um Verbraucher:innen hinsichtlich Geschmack, Textur und Zubereitung zu orientieren“, erklärt Verena Wiederkehr vom Verein. Laut ihr könnten die vorgeschlagenen Regelungen nicht nur die Kaufentscheidung erschweren, sondern auch die Innovationskraft heimischer Unternehmen gefährden und die Ziele der EU in den Bereichen Klima, Gesundheit und Ernährungssicherheit untergraben.
EU-Vorgaben und Verbrauchermeinungen
Die EU plant zudem, Bezeichnungen wie „Burger“, „Schnitzel“ oder „Würstel“ für pflanzliche Produkte im Allgemeinen zu verbieten. Dies könnte auch für 29 weitere Begriffe gelten, darunter „Rind“, „Huhn“ und „Speck“. Trotz dieser Bedenken bleibt der Europäische Verbraucherverband (BEUC) optimistisch. Dieser besagt, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass die Verwendung traditioneller Fleischbezeichnungen Verbraucher:innen irreführt. Eine Umfrage ergab, dass 80 % der befragten Verbraucher:innen traditionelle Bezeichnungen für pflanzliche Alternativen unterstützen, solange diese klar als vegetarisch oder vegan gekennzeichnet sind.
Das Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zudem klargestellt, dass die bestehenden EU-Vorschriften bereits ausreichend sind, um Verbraucher:innen über die Inhalte ihrer Nahrungsmittel zu informieren. Hersteller kennzeichnen ihre Produkte heute oft bewusst als „100 % pflanzlich“ oder „vegan“, was die Kaufentscheidung der Verbraucher:innen erleichtert. In Anbetracht des schnell wachsenden Marktes für pflanzliche Produkte befürchten Kritiker, dass neue EU-Verbote laufende Innovationen bremsen könnten und österreichische Unternehmen in ihrer Markenbildung und Produktentwicklung empfindlich beeinträchtigen.
Herausforderungen und Innovationspotential
Die aufkommenden Regelungen könnten auch zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand und Kosten für Hersteller führen. Hand in Hand mit der aktuellen Innovationswelle gilt es, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die nicht nur den Binnenmarkt stärken, sondern auch klare Kennzeichnungen für pflanzliche Produkte ermöglichen. Eine Anfrage an die EU-Kommission soll die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung auf diesem Gebiet unterstreichen. Dabei könnte die Aufklärung der Konsument:innen über vegane Alternativen verbessert werden, um nationalen Alleingängen vorzubeugen und Marktverwirrung zu vermeiden.
Pflanzliche Fleischalternativen zeichnen sich durch ihren fleischähnlichen Geschmack und ihre Struktur aus und nutzen traditionelle Herstellungsverfahren wie Tofu, Tempeh und Seitan. Moderne Technologien, insbesondere Extrusionsverfahren, tragen entscheidend zu ihrer Entwicklung bei. Sojabohnen, Erbsen und Lupinen werden mechanisch zerkleinert und verarbeitet, um verschiedene Proteinarten zu gewinnen. Dies ermöglicht eine Vielzahl von Produkten, die den Geschmack und die Optik von tierischen Ursprüngen immer besser imitieren.
Mit Blick auf das bevorstehende EU-Parlament zeigt sich der Verein für Proteinvielfalt besorgt und appelliert an die österreichische Bundesregierung sowie an Vertreter:innen im Europäischen Parlament, sich für zukunftsorientierte und verbraucherfreundliche Regelungen einzusetzen.