Kärntens Windkraft-Revolution: Vier neue Zonen sichern Energie und Natur!
Kärntens Regierung genehmigt vier Windkraftzonen zur Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Klimaschutz bis Februar 2026.

Kärntens Windkraft-Revolution: Vier neue Zonen sichern Energie und Natur!
Am 22. Dezember 2025 hat die Kärntner Landesregierung vier Windkraftzonen beschlossen, die sich in den Gebieten Soboth-Lavamünd, Steinberger Alpe, Bärofen und Peterer Alpe befinden. Diese Entscheidung ist Teil einer überparteilichen Vereinbarung aller vier Landtagsparteien und stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der EU-Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III dar, die bis Februar 2026 in Kraft treten muss. In den ausgewiesenen Zonen befinden sich bereits Windkraftanlagen oder es laufen Genehmigungsverfahren für neue Projekte.
Die neuen Windkraftzonen nehmen lediglich 0,078 Prozent der gesamten Landesfläche ein. Außerhalb dieser Zonen wird der Bau weiterer Windparks untersagt, um die rechtliche Klarheit für zukünftige Projekte zu erhöhen. Der Landeshauptmann-Stellvertreter Gruber und Landesrat Schuschnig haben diesen Kompromiss als Lösung zur Windkraftzonierung in Kärnten präsentiert. Eine Zustimmung des Kärntner Landtags zur gesetzlichen Verankerung der Regelung wird für Februar 2024 erwartet.
Umsetzung und Versorgungssicherheit
Die Einführung dieser Windkraftzonen zielt darauf ab, Versorgungssicherheit mit Landschafts- und Naturschutz in Einklang zu bringen. Der Gesetzesentwurf bleibt seit seiner Präsentation im Oktober unverändert und wurde durch insgesamt 29 Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren begleitet. In diesen Stellungnahmen äußerten sich verschiedene Parteien unterschiedlich zur Windkraft, jedoch wird die Zonierung allgemein begrüßt.
Die Österreichische Energieagentur hat zudem die Winterstromlücke analysiert, ein zentraler Bestandteil des parteiübergreifenden Kompromisses zur Förderung erneuerbarer Energien in Kärnten. Die Ergebnisse dieser Analyse sollen Anfang 2026 vorliegen und in die zukünftige Energiestrategie integriert werden. Damit wird die Grundversorgung auch in den kommenden kalten Monaten sichergestellt.
Österreichs Ziel der Klimaneutralität
Österreich verfolgt das ambitionierte Ziel, bis 2030 den Stromverbrauch vollständig aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Bis 2040 soll das Land klimaneutral sein. Diese Schritte sind Teil einer umfassenden Energiewende, die nicht nur zur Reduktion fossiler Energien beitragen soll, sondern auch zur Schaffung von Wertschöpfung und Beschäftigung in der Region.
- Der Ausbau von Windkraft ist ein elementarer Bestandteil der Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzgebung (EAG), die unter anderem 10 Terrawattstunden Windkraft bis 2030 vorsieht.
- Aktuell beträgt der Anteil der erneuerbaren Energieerzeugung am Gesamtstromverbrauch in Österreich bereits 88 Prozent.
- Die Energiewende birgt weitere Vorteile, darunter die Verringerung der Importabhängigkeit und die Verbesserung der Versorgungssicherheit.
Im Zuge dieser Entwicklungen empfiehlt die Klimaschutzinitiative klimaaktiv, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Einsatz erneuerbarer Energien weiter zu fördern. Tipps zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind unter anderem die Bildung von Energiegemeinschaften und der Umstieg auf Ökostrom. Mehr Infos sind auf dem Energiewebportal energie.gv.at zu finden.
Die Entscheidung der Kärntner Landesregierung ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung und unterstützt die langfristigen Ziele Österreichs in Bezug auf Klimaschutz und erneuerbare Energien.