Neue Teilpension: Regierung plant umfassende Pensionsreform ab 2026!
Die österreichische Regierung beschließt ein Pensionspaket mit Teilpension und Ausgabendeckel, um ältere Arbeitnehmer zu unterstützen.

Neue Teilpension: Regierung plant umfassende Pensionsreform ab 2026!
Die österreichische Regierung hat ein umfassendes Pensionspaket beschlossen, das darauf abzielt, das Pensionssystem nachhaltig zu reformieren. Die Änderungen sollen voraussichtlich im Juli im Nationalrat verabschiedet werden und treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Kernpunkte des Pakets sind die Einführung einer Teilpension und ein Nachhaltigkeitsmechanismus zur Begrenzung der Pensionsausgaben. Dies wurde von vienna.at berichtet.
Die neue Teilpension ermöglicht es den Anspruchsberechtigten, ihre Erwerbsarbeit zwischen 25 und 75 Prozent zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil ihrer bereits angesparten Pension zu beziehen. Voraussetzung ist ein regulärer Anspruch auf Alterspension. Die bestehende Altersteilzeit wird in das neue Modell überführt, wobei die staatlich geförderte Reduktion nur noch für maximal drei Jahre möglich ist, wenn noch kein Anspruch auf Teilpension besteht.
Fokus auf ältere Arbeitnehmer
Ein zentrales Ziel des Pensionspakets ist es, ältere Arbeitnehmer möglichst lange in Beschäftigung zu halten und sie finanziell zu entlasten. Sozialministerin Korinna Schumann kündigte an, dass kein gesetzliches Pensionsalter erhöht wird und auch keine Pensionskürzungen vorgesehen sind. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter bleibt bei 65 Jahren, während das tatsächliche Pensionsalter für Männer bei 62,3 Jahren und für Frauen bei 60,2 Jahren liegt. Die Bundesregierung plant zudem Anreize für Unternehmen, ältere Arbeitnehmer über 60 Jahre weiterzubeschäftigen und altersgerechte Arbeitsplätze auszubauen. Außerdem sind gesundheitliche Maßnahmen am Arbeitsplatz vorgesehen, um das Wohlbefinden der älteren Belegschaft zu fördern, so heute.at.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Reformpakets ist der angekündigte Nachhaltigkeitsmechanismus, der ab 2030 in Kraft treten soll. Dieser sieht einen gesetzlichen Ausgabendeckel für das Pensionssystem vor. Die Regierung muss Maßnahmen ergreifen, wenn die Pensionsausgaben die festgelegten Budgetpfade überschreiten. Im Falle einer solchen Überschreitung ist ein Maßnahmenkatalog erforderlich, der Einsparungen in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro entsprechen soll.
Änderungen bei Arbeitslosengeld
Zusätzlich zu den Pensionsreformen bringt die Regierung auch Änderungen beim Arbeitslosengeld. Ab 2026 sind kaum noch Zuverdienstmöglichkeiten während des Bezugs von AMS-Geld vorgesehen, die meisten Regelungen gelten nur noch in Ausnahmefällen. Darüber hinaus ist eine steuerliche Verbesserung für erwerbstätige Pensionisten vorgesehen, mit einer pauschalen Endbesteuerung von 25 Prozent für Einkommen im Alter. Die Auswirkungen dieser neuen Regelungen sollen sorgfältig überwacht werden, um den Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden, und betreffend Personen über 60 Jahre wird ein Monitoringsystem eingeführt, um ihre Beschäftigungssituation regelmäßig zu evaluieren, wie in parlament.gv.at dargelegt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen Regelungen eine wesentliche Schritt in Richtung einer nachhaltigen und gerechten Altersversorgung darstellen. Mit den Anreizen für ältere Arbeitnehmer und der Fokussierung auf die Reduzierung der Erwerbsarbeit in der Übergangsphase wird versucht, das Pensionssystem langfristig stabil zu halten, während die finanziellen Herausforderungen angegangen werden.