Umweltschutz in Gefahr: Gasbohrungen in Molln vor Höchstgericht!
Umweltschutz in Gefahr: Gasbohrungen in Molln vor Höchstgericht!
Molln, Österreich - Die geplanten Gasbohrungen in Molln sorgen für Spannungen zwischen Umweltschützern und den Betreibern. Der Umweltdachverband kritisiert die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich (LVwG OÖ), da diese aus seiner Sicht nicht genügend auf die möglichen Verletzungen des Unionsrechts eingegangen ist. Gemeinsam mit dem Naturschutzbund Österreich, dem Österreichischen Alpenverein und Greenpeace hat der Umweltdachverband eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof erhoben, um die rechtliche Grundlage dieser Bohrungen in Frage zu stellen. Oekonews berichtet, dass Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbands, warnt, dass die Testbohrungen irreversible Schäden für die Flora und Fauna in einem artenreichen Naturgebiet verursachen könnten.
Ein zentraler Kritikpunkt des Umweltdachverbands ist, dass die behördliche Prüfung nicht alle strikt geschützten Arten berücksichtigte, die in dem Gebiet vorkommen. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, ob die Bohrungen rechtmäßig waren“, so Maier weiter. Zudem wird befürchtet, dass wirtschaftliche Interessen eines australischen Bergbauunternehmens den Naturschutz überwiegen könnten.
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs
In einem wichtigen Urteil hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden nach dem OÖ Naturschutzgesetz als verfassungswidrig aufgehoben. Dieses Urteil könnte zur vorübergehenden Verhinderung von Gasbohrungen im Winter 2024 führen. Der Naturschutzbund und der Umweltdachverband begrüßen diese Entscheidung, da sie den Rechtsschutz sowie das Rechtsstaatsprinzip in Österreich stärken könnte.
Mit sofortiger Wirkung muss das LVwG OÖ den Bescheid der Naturschutzabteilung des Landes Oberösterreich aufheben, der die aufschiebende Wirkung der Beschwerden abgewiesen hatte. Ein neuer Bescheid zur Fortführung weiterer Tests des Betreibers ist bereits bei der Behörde eingereicht, jedoch ist die Genehmigung der Gasprobebohrung aufgrund verfassungswidriger Grundlagen unzulässig. Der § 43a des OÖ Naturschutzgesetzes, der die aufschiebende Wirkung ausschloss, wird somit außer Kraft gesetzt, was eine Reform des Gesetzes zur Folge haben könnte.
Rechte von Umweltorganisationen
Die jüngsten Entscheidungen unterstreichen die gestärkten Rechte von Umweltorganisationen im Artenschutz. Der WWF hebt hervor, dass der Verwaltungsgerichtshof die Rechte dieser Gruppen in den letzten Jahren zunehmend anerkannt hat. Dies könnte eine wichtige Wende im Umgang mit Umweltfragen in Österreich darstellen.
Abschließend bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen Schritte der Umweltorganisationen den Verlauf der Gasbohrungen in Molln beeinflussen werden. Die Bemühungen, sowohl den Naturschutz zu wahren als auch die Transparenz zu fördern, stehen dabei im Fokus.
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Ort | Molln, Österreich |
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