Streit um elektronische Unterschrift: Wie sieht's mit SOS PFLEGE! aus?

Peter Resetarits diskutiert am 3. Mai 2025 in „Bürgeranwalt“ die Rechtslage zur elektronischen Unterschrift und aktuelle Themen.
Peter Resetarits diskutiert am 3. Mai 2025 in „Bürgeranwalt“ die Rechtslage zur elektronischen Unterschrift und aktuelle Themen.

Wien-Speising, Österreich - Am 3. Mai 2025 um 18.00 Uhr präsentiert Peter Resetarits in der Sendung „Bürgeranwalt“ auf ORF 2 und ORF ON aktuelle gesellschaftliche Themen, die die österreichische Bevölkerung bewegen. In dieser Ausgabe stehen insbesondere rechtliche Fragen rund um die elektronische Unterschrift, Proteste gegen Schullärm sowie Probleme bei der Erwachsenenvertretung und ein Schmerzensgeldanspruch nach einem Verkehrsunfall im Fokus.

Eines der zentralen Themen ist die sogenannte elektronische Unterschrift. Hintergrund ist die Anmeldung des Volksbegehrens „SOS PFLEGE!“ durch einen Herrn K. aus der Steiermark. Während seit 2018 eine qualifizierte elektronische Signatur in der Unterstützungs- und Eintragungsphase von Volksbegehren zulässig ist, bleibt die händische Unterschrift bei der Anmeldung weiterhin gesetzlich gefordert. Volksanwältin Elisabeth Schwetz kritisiert dies als Diskriminierung, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die möglicherweise Schwierigkeiten haben, eine händische Unterschrift zu leisten. Laut ots.at ist dies ein wichtiger Punkt, der in der gesellschaftlichen Diskussion mehr Beachtung finden sollte.

Volksbegehren und Online-Optionen

Es ist erwähnenswert, dass Volksbegehren in Österreich unabhängig vom Wohnsitz in jeder Gemeinde oder online über oesterreich.gv.at unterzeichnet werden können. Um die Online-Unterschrift zu tätigen, sind ID Austria oder EU Login erforderlich. Diese Regelung gilt sowohl für Unterstützungserklärungen zur Einleitung eines Volksbegehrens als auch für die tatsächliche Unterzeichnung. Auch Auslandsösterreicher haben die Möglichkeit, solche Anliegen online zu unterstützen. Voraussetzung für die Behandlung eines Volksbegehrens im Nationalrat ist die Erreichung von mindestens 100.000 Unterschriften oder eines Sechstels der Stimmberechtigten aus drei Bundesländern. Ein wichtiger Aspekt ist, dass bereits abgegebene Unterstützungserklärungen nicht im Eintragungsverfahren berücksichtigt werden können.

Die Bürgerbeteiligung wird zudem erleichtert, da stimmberechtigte Personen am letzten Tag des Eintragungszeitraums in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sein müssen. Für die Zustimmung vor einer Gemeindebehörde ist ein Identitätsnachweis nötig, sei es mit Personalausweis, Pass oder Führerschein. In jeder Gemeinde müssen während des achttägigen Eintragungszeitraums mindestens ein Eintragungslokal vorhanden sein. Diese Eintragungslokale sind an Werktagen von 8 bis 16 Uhr sowie bis 20 Uhr geöffnet, außer an Samstagen. An Feiertagen können die Lokale geschlossen bleiben. Nach Erreichen der erforderlichen Unterschriften wird das Volksbegehren von der Bundeswahlbehörde dem Nationalrat vorgelegt, wie auf oesterreich.gv.at erläutert wird.

Aktuelle Herausforderungen im Bildungs- und Sozialbereich

Ein weiteres Thema in der kommenden Sendung ist der Protest von Anwohnern einer Schule in Wien-Speising, die sich über unerträglichen Lärm beschweren. Hier fordern die Betroffenen eine bessere Beaufsichtigung der Kinder durch das Lehrpersonal. Trotz dieser Beschwerden gibt es auch Kritik von Schule und Eltern über das Verhalten einiger Anwohner. Es bleibt die Frage, ob sich die Situation mittlerweile beruhigt hat.

Zusätzlich beleuchtet die Sendung einen Konflikt um die Erwachsenenvertretung. Eine Grazerin kämpft seit einem Jahr darum, die Erwachsenenvertretung für ihre 88-jährige Großmutter zu erhalten, da diese ihre Geschäfte nicht mehr selbstständig führen kann. Der ursprünglich bestellte Erwachsenenvertreter wurde zwar abberufen, hat jedoch Berufung eingelegt, was Entscheidungen für die Großmutter bis zur letztinstanzlichen Entscheidung aussetzt. Damit wird eine Übersiedlung ins Heim weiterhin verhindert, was die Situation der betroffenen Familie zusätzlich belastet.

Abgerundet wird die Sendung durch den Fall von Sabine E., einer 60-jährigen ehemaligen Altenpflegerin, die nach einem Verkehrsunfall schwer verletzt wurde. Die Verzögerung der Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung des schuldigen Lkw-Fahrers wirft Fragen auf, was sich seit einem ersten Bericht im Jahr 2023 bezüglich ihres Anspruchs auf Schmerzensgeld getan hat.

Die aktuelle Sendung von „Bürgeranwalt“ verspricht, sowohl soziale als auch rechtliche Themen anzusprechen, die viele Österreicher direkt betreffen.

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Ort Wien-Speising, Österreich
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