Schockurteil in Wien: 14-Jähriger vor Gericht – Was nun für das Opfer?
Zwei afghanische Jugendliche, 13 und 14 Jahre alt, stehen wegen einer Vergewaltigung in Wien-Brigittenau vor Gericht.

Schockurteil in Wien: 14-Jähriger vor Gericht – Was nun für das Opfer?
Am 16. September 2025 wird ein besonders schweres Verbrechen vor Gericht verhandelt. Zwei afghanische Jugendliche, die zum Zeitpunkt ihrer Tat im Februar 2023 in Wien-Brigittenau 14 und 13 Jahre alt waren, sehen sich aufgrund der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 17-Jährigen einem Gerichtsprozess gegenüber. Während der 14-Jährige, der bereits wegen eines Raubüberfalls verurteilt wurde, sich um seine mögliche Haftstrafe von 15 Monaten sorgt, bestreitet sein 13-jähriger Komplize, der mittlerweile ebenfalls 14 Jahre alt und damit strafmündig ist, jegliche Verantwortung. Das Opfer, das zur Tatzeit stark unter dem Einfluss von Drogen stand, wehrte sich gegen die Übergriffe, wurde jedoch von den Tätern festgehalten, bis ein Anrainer eingriff und sie zur Flucht zwang.
Der Fall wirft nicht nur rechtliche, sondern auch gesellschaftliche Fragen auf. Der Staatsanwalt hat bereits Zweifel an der Glaubwürdigkeit des 13-Jährigen angemeldet, dessen Aussagen gegen die des Opfers stehen. Im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) werden für solche Straftaten besondere Verfahren angewendet, denn das JGG hat das Ziel, junge Straftäter zu erziehen und nicht ausschließlich zu bestrafen. Es soll verhindern, dass bereits Jugendliche zu Wiederholungstätern werden.
Jugendstrafrecht im Fokus
Das Jugendstrafrecht definiert eine klare Trennung zwischen Kindern unter 14 Jahren, die strafunmündig sind, und Jugendlichen, die ab 14 Jahren zur Verantwortung gezogen werden können. Laut dem JGG können Jugendliche, wenn sie das Unrecht ihrer Taten erkennen, strafrechtlich belangt werden. Bei Verfahren gegen Jugendliche wird häufig darauf geachtet, die Integrationsfähigkeit der Täter nicht zu gefährden. Es gibt oft einen Täter-Opfer-Ausgleich, um eine direkte Rehabilitation zu gewährleisten.
In den letzten Jahren gab es verstärkt öffentliche Diskussionen über die Strafmündigkeitsgrenze, die derzeit bei 14 Jahren liegt. Es gibt Stimmen in der Politik und in den Medien, die eine Absenkung der Grenze fordern. Diese Diskussionen wurden durch vereinzelte extreme Gewaltdelikte von Minderjährigen und die steigenden Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) beflügelt. 2024 wurden mehr als 217.000 Fälle von Gewaltkriminalität registriert, was den Zusammenhang zwischen Jugendkriminalität und gesellschaftlichen Problemen weiter verdeutlicht.
Es wird vermutet, dass Faktoren wie Migration, Integration von Geflüchteten und die Corona-Krise zur Zunahme von Gewalt unter Jugendlichen beigetragen haben. Zusätzlich zeigt die PKS, dass die Mehrheit der Tatverdächtigen männlich ist, auch wenn der Anteil von Kindern und Jugendlichen an den Gesamtzahlen relativ gering ist. Dennoch ist ihr Aktivitätsgrad besorgniserregend.
Die Diskussion über die Ausgestaltung des Jugendstrafrechts ist also aktueller denn je. Es gilt, hier wissenschaftliche Erkenntnisse und praxisnahe Vorfälle in Einklang zu bringen, um sowohl die Rechte der Opfer zu wahren als auch die Chancen auf Integration für junge Täter zu verbessern.
Der aktuelle Fall wird in den kommenden Monaten weiter verfolgt, und es bleibt abzuwarten, wie die Gerichtsurteile die öffentliche und politische Wahrnehmung von Jugendkriminalität beeinflussen werden.