Am kommenden Donnerstag, den 12. Dezember, steht im Schottener Parlament eine bedeutende Entscheidung an: Die neuen Hebesätze für die Grundsteuern A und B sollen festgelegt werden. Die städtische Finanzverwaltung schlägt vor, die Hebesätze auf 410 Prozentpunkte für die Grundsteuer A und 545 Prozentpunkte für die Grundsteuer B zu senken. Diese Anpassung ist Teil der gesetzlichen Vorgaben aus dem Grundsteuerreformgesetz von 2019, das auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 zurückgeht, wonach die alte Bewertung von Grundstücken verfassungswidrig war. Laut fnp.de soll die Neufestsetzung der Hebesätze in der Sitzung in der Festhalle, die um 20 Uhr beginnt, beschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen und Reformbestimmungen
Die Absenkung der Hebesätze könnte für die Stadt Schotten ein zusätzliches Steueraufkommen von etwa 140.000 Euro im Jahr 2025 generieren, wobei die Gesamteinnahmen auf rund 2,942 Millionen Euro steigen könnten. Christoph Gall, Leiter der städtischen Finanzabteilung, erläuterte, dass die neuen Werte einen Puffer beinhalten, um eine mögliche Mehrbelastung aus der Neubewertung steuerpflichtiger Grundstücke auszugleichen. Dennoch könnten sich die individuellen Steuerlasten für Grundstücksbesitzer durch die Reform verändern. Während einige Eigentümer möglicherweise weniger zahlen, müssen andere mit höheren Kosten rechnen, da das alte Verfahren durch veraltete Werte von 1964 und 1935 ersetzt wird, was bedeutende Änderungen mit sich bringt.
Für Eigentümer, die noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben, gelten die bisherigen Vorauszahlungen weiterhin. Diese richten sich nach den zuletzt festgesetzten Jahressteuern und müssen bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheids wie gewohnt erfolgen, um ein kontinuierliches Steueraufkommen sicherzustellen. Wie finanzamt.brandenburg.de erklärt, sind Einkünfte aus diesen Vorauszahlungen wichtig, da Änderungen erst durch einen neuen Bescheid möglich sind. Dies bedeutet, dass bis zur Umsetzung der neuen Hebesätze im kommenden Jahr ein gewisser Druck auf den finanziellen Haushalt der Stadt bestehen bleibt. Die endgültige Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung hat dabei voraussichtlich nur noch formalen Charakter, nachdem der Finanzausschuss bereits einstimmig zustimmte.
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