Wiener Beratungsinitiative: Über 9.600 Gespräche in zwei Jahren!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am
Impressum · Kontakt · Redaktionskodex

Der Fonds Soziales Wien bietet seit 2022 kostenlose Beratungen in 16 Bezirken an, um Wiener:innen zu sozialen Themen zu unterstützen.

Der Fonds Soziales Wien bietet seit 2022 kostenlose Beratungen in 16 Bezirken an, um Wiener:innen zu sozialen Themen zu unterstützen.
Der Fonds Soziales Wien bietet seit 2022 kostenlose Beratungen in 16 Bezirken an, um Wiener:innen zu sozialen Themen zu unterstützen.

Wiener Beratungsinitiative: Über 9.600 Gespräche in zwei Jahren!

Das Kund:innenservice des Fonds Soziales Wien (FSW) hat mit seiner Initiative „Mitten in Wien“ seit April 2022 bereits über 9.600 Beratungsgespräche geführt. Diese niederschwellige Beratungsform bietet Wiener:innen Zugang zu Informationen und Unterstützung in wichtigen Lebensbereichen wie Pflege und Betreuung, Behindertenhilfe und Wohnungslosenhilfe. Die Beratung erfolgt ohne Termin und findet an leicht erreichbaren Orten wie Freibädern, Einkaufszentren und Gesundheitseinrichtungen statt. FSW-Geschäftsführerin Susanne Winkler hebt dabei die proaktive Ansprache der Wiener:innen hervor, um den Zugang zu sozialen Diensten zu verbessern. Aktuell ist die Initiative bis zum 29. August in der Klinik Donaustadt aktiv, mit weiteren zwölf geplanten Terminen in hochfrequentierten Plätzen in Wien.

Die Resonanz auf das Angebot ist laut Petra Gottwald, Leiterin des FSW-Kund:innenservice, durchweg positiv. Neben den telefonischen Beratungen, die täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Nummer 01/24 5 24 erreichbar sind, unterstützen Case Manager:innen, darunter diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, die Klient:innen durch individuelle Fachberatung. Im vergangenen Jahr gab es über 330.000 Anrufe beim FSW, der jährlich etwa 145.500 Kund:innen in Wien mit rund 170 Partnerorganisationen unterstützt.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Pflege

Seit dem 1. Jänner 2018 hat sich die rechtliche Situation im Bereich Pflege und Betreuung grundlegend verändert: Der Pflegeregress, der bis dahin eine finanzielle Belastung für zahlreiche Pflegebedürftige darstellte, wurde abgeschafft. Das bedeutet, dass der Fonds Soziales Wien und andere Sozialhilfeträger nicht mehr auf das Vermögen von Personen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen zugreifen können. Die Löschung von im Grundbuch eingetragenen Pfandrechten und die Einstellung laufender Exekutionen sind weitere positive Folgen dieser Reform. Dennoch bleibt der Kostenbeitrag aus Einkommen und Pflegegeld von der Abschaffung des Pflegeregresses unberührt, und offene Kostenbeiträge können nach Beendigung der Leistung weiterhin gefordert werden.

Die Verantwortung für die Bereitstellung sozialer Dienste liegt bei den Ländern, Gemeinden und freien Wohlfahrtsverbänden wie der Volkshilfe und der Caritas. Diese sozialen Dienste sind darauf ausgelegt, Menschen mit Pflegebedarf und Behinderungen zu unterstützen und deren Lebenssituation zu verbessern. Die Antragstellung erfolgt über das Gemeindeamt, die Bezirkshauptmannschaft oder in Wien über das Sozialzentrum oder den Fonds Soziales Wien.

Angebote und Initiativen für pflegebedürftige Menschen

Im Rahmen der sozialen Dienstleistungen stehen unterschiedliche Betreuungsformen zur Verfügung. Mobile und ambulante Dienste bieten Unterstützung im gewohnten Umfeld, was auch die Angehörigen entlastet. Darüber hinaus gibt es teilstationäre Tagesbetreuung, Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen sowie Senioren-Wohngemeinschaften als Alternativen zu konventionellen Pflegeheimen. Die Qualität und den Bedarf dieser Dienste sicherzustellen, ist ein zentrales Anliegen des Case- und Caremanagements, das die Versorgung koordiniert und auf die Bedürfnisse der Klienten abstimmt.

Im Bereich der finanziellen Unterstützung kündigte das Sozialministerium einen Pflegefonds in Höhe von 1,1 Milliarden Euro für die Jahre 2024 bis 2028 an, um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen weiter zu verbessern. Zudem verpflichtet das Heimvertragsgesetz die Betreiber von Alten- und Pflegeheimen, die Bewohner:innen besser zu schützen. Der Datenschutz und die Einhaltung von Menschenrechten bleiben hierbei zentrale Punkte in der Politik von Bund und Ländern.