Kirchdorf

Berner Stimmbürger entscheiden über neue Stellvertretungsregelung für Stadträte

Berner Stadträte wollen sich bald bis zu sechs Monate ohne Grund vertreten lassen – das letzte Wort hat das Volk im Februar!

Die Berner Stadträte streben eine neue Regelung an, die es ihnen ermöglichen soll, sich bis zu sechs Monate lang ohne Angabe von Gründen vertreten zu lassen. Dies würde nicht nur die Flexibilität während ihrer Amtszeit erhöhen, sondern auch die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern. Diese Entscheidung bedarf jedoch noch der Zustimmung der Stimmberechtigten, die im Februar 2024 über die Maßnahme abstimmen dürfen.

Die Stadtregierung versprach, die Anpassung in der Gemeindeordnung voranzutreiben. Der Stadtrat verabschiedete diese Änderung in einer jüngsten Sitzung einstimmig und befindet sich nun im letzten Abschnitt, bevor das Volk darüber entscheiden kann. In der neuen Regelung heißt es, dass die 80 Mitglieder des Stadtrats vorübergehend im Fall von Mutterschaft, Krankheit oder Weiterbildung vertreten werden können, ohne sich dazu rechtfertigen zu müssen.

Hintergrund und Details der Regelung

Das System sieht vor, dass Stadtratsmitglieder im Laufe ihrer Legislatur beliebig oft vertreten werden können, wobei die Gesamtdauer der Stellvertretung maximal 12 Monate betragen darf. Eine interessante Besonderheit ist, dass die stellvertretenden Personen nach denselben Kriterien ausgewählt werden wie Nachrücker, sprich Personen, die in der letzten Wahl angetreten sind, jedoch nicht genügend Stimmen für einen Sitz erhalten haben.

Kurze Werbeeinblendung

Der Stadtrat hat betont, dass die Erhebung von Gründen für die Vertretung nicht nur aufwendig, sondern auch möglicherweise in die Privatsphäre der Mitglieder eingreifen könnte. Stattdessen wird man sich lediglich auf die Erlaubnis zur Stellvertretung konzentrieren. Diese Reformvariante ist bereits in mehreren anderen Städten der Schweiz etabliert, darunter Burgdorf. Im vergangenen März stimmte das Bieler Stimmvolk ebenfalls für eine ähnliche Regelung.

Mit der Einführung dieser Stellvertretungsregelung könnte der Berner Stadtrat ein Vorbild für andere Gemeinden sein, die ähnliche Überlegungen anstellen. Auch wenn der Prozess der Genehmigung noch in vollem Gange ist, könnte dies ein richtiger Schritt in die modernere Gestaltung politischer Ämter sein, die sich an die Lebensrealitäten der Kandidaten anpasst.

Für alle weiteren Informationen zu dieser Thematik können interessierte Leser hier nachlesen.


Details zur Meldung
Quelle
derbund.ch

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"