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Ergebnisse von 14 Volksbegehren: Vier schaffen Hürde von 100.000 Unterschriften | März 2024

Bis zum 18. März 2024 um 20 Uhr hatten stimmberechtigte Personen in Österreich die Möglichkeit, in beliebigen Gemeinden oder online an insgesamt 14 Volksbegehren teilzunehmen. Die Ergebnisse der Volksbegehren werden auf elektronischem Weg im Rahmen des „Zentralen Wählerregisters“ ermittelt. Die Unterschriften und Unterstützungserklärungen wurden jeweils separat erfasst und automatisch gezählt. Laut vorläufigen Ergebnissen des Bundesministeriums für Inneres betrug die Anzahl der stimmberechtigten Personen bei allen Volksbegehren 6.334.187.

Vier der Volksbegehren haben die erforderliche Schwelle von 100.000 Unterschriften überschritten und werden daher im Nationalrat behandelt. Diese Volksbegehren sind:

  • „Essen nicht wegwerfen!“
  • „Glyphosat verbieten!“
  • „Kein NATO-Beitritt“
  • „Nein zu Atomkraft-Greenwashing“

Die genauen Ergebnisse der Volksbegehren sind in der untenstehenden Tabelle dargestellt:

Volksbegehren Unterstützungserklärungen Eintragungen Gesamtergebnis
Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren 75.413 16.438 91.851
Nein zu Atomkraft-Greenwashing 82.908 23.047 105.955
Tägliche Turnstunde 76.003 20.208 96.211
Essen nicht wegwerfen! 99.043 27.724 126.767
Glyphosat verbieten! 94.805 26.929 121.734
Frieden durch Neutralität 67.498 30.715 98.213
Kein NATO-Beitritt 81.712 27.377 109.089
Energieabgaben streichen – Volksbegehren 46.623 22.542 69.165
Parteienförderungen abschaffen 49.418 22.260 71.678
Energiepreisexplosion jetzt stoppen! 72.158 25.760 97.918
BIST DU GESCHEIT 25.072 18.682 43.754
CO2-Steuer abschaffen 45.231 27.436 72.667
Neutralität Österreichs stärken 32.449 32.591 65.040
Kein Elektroauto-Zwang 47.379 32.920 80.299

Die endgültigen Ergebnisse der Volksbegehren werden von der Bundeswahlbehörde nach etwaigen Korrekturen in ihrer Sitzung Anfang April bekannt gegeben. Detaillierte Ergebnisse und Präsentationsgrafiken sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Inneres abrufbar.



Quelle: Bundesministerium für Inneres / ots

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