Staatliche 3.000 Euro für Freiwillige: So profitieren Sie jetzt!

Staatliche 3.000 Euro für Freiwillige: So profitieren Sie jetzt!
Österreich - In Österreich können rund zwei Millionen Menschen von einem steuerfreien Bonus von bis zu 3.000 Euro jährlich profitieren. Dieser Bonus ist Teil der Freiwilligenpauschale, die im Rahmen des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 eingeführt wurde. Ziel dieser Pauschale ist es, ehrenamtlich Engagierte finanziell zu entlasten und ihre Tätigkeit attraktiver zu gestalten.
Die Freiwilligenpauschale richtet sich an Personen, die sich freiwillig in gemeinnützigen Vereinen engagieren, beispielsweise als Trainer, Ausbilder oder im Sozialdienst. Für allgemeine freiwillige Tätigkeiten sind bis zu 30 Euro pro Tag oder maximal 1.000 Euro pro Jahr vorgesehen. In qualifizierten Funktionen wie Übungsleitern oder Sozialhelfern können sogar bis zu 50 Euro pro Tag bzw. maximal 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei bezogen werden. Das österreichische Finanzministerium hebt hervor, dass diese Regelungen signifikante Vorteile für rund zwei Millionen Menschen mit sich bringen.
Erweiterungen und Rahmenbedingungen
Die Freiwilligenpauschale ist nicht die einzige Neuerung; die Spendenabsetzbarkeit für gemeinnützige Organisationen wurde ebenfalls ausgeweitet. Diese Erweiterung ermöglicht mehr Vereinen, steuerlich absetzbare Spenden zu generieren, was zusätzlich zur Attraktivität der ehrenamtlichen Engagements beiträgt. Zudem hat sich die Spendenbegünstigung auf alle gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke ausgeweitet, während kirchliche Zwecke ausgeschlossen bleiben. Begünstigte Bereiche sind unter anderem Bildung, Sport, Frauenförderung und Konsumentenschutz.
Die Einführung der Freiwilligenpauschale umfasst zwei Kategorien: das kleine Freiwilligenpauschale und das große Freiwilligenpauschale. Das kleine Pauschale umfasst maximal 30 Euro pro Tag und 1.000 Euro jährlich. Das große Pauschale erlaubt bis zu 50 Euro pro Tag und maximal 3.000 Euro pro Jahr. Für die Beantragung müssen Organisationen detaillierte Aufzeichnungen über Einsatztage, Tätigkeiten und Auszahlungen führen. Bei Überschreitung der Höchstgrenzen ist eine Meldung an die Abgabenbehörde erforderlich.
Rechtsunsicherheit und Meldepflichten
Vor der Einführung des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 gab es in Bezug auf steuerfreie Einnahmen von Freiwilligen nach dem Bundesfinanzgericht Unsicherheiten. Bis zu diesem Zeitpunkt blieben Einnahmen bis 75 Euro pro Monat steuerlich unbeachtet, was jedoch nicht anerkannt wurde. Das neue Gesetz soll mehr Klarheit und Sicherheit schaffen.
Mit der Regelung ist auch eine Meldepflicht für Organisationen verbunden. Sollten die Auszahlungen die Jahreshöchstbeträge überschreiten, ist eine Meldung bis Ende Februar des Folgejahres an die Abgabenbehörde erforderlich. Diese Informationen umfassen die auszahlende Körperschaft, die ehrenamtlich Tätigen sowie die verwendeten Gelder und Tätigkeiten.
Das engagiere Über 49 Prozent der Bevölkerung in Österreich ab 15 Jahren freiwillig, wobei mehr als die Hälfte dieser Freiwilligen in Organisationen und Vereinen aktiv ist. Der gesetzgeberische Fokus auf die finanzielle Entlastung der Ehrenamtlichen zielt darauf ab, das freiwillige Engagement in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen weiter zu fördern. Diese Maßnahmen bieten nicht nur direkt finanzielle Unterstützung für Helfer, sondern verbessern auch die Rahmenbedingungen für die Vereine selbst.
Zusammenfassend zeigt sich, dass die aktuellen Gesetzesänderungen nicht nur wichtige Neuerungen für die Freiwilligenarbeit mit sich bringen, sondern auch eine deutlichere Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement in Österreich zum Ausdruck bringen.
Die umfassenden Details und weitere Informationen hierzu sind in den Berichten von OE24, KPMG und Deloitte nachzulesen.
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