Salzburg

Europawahl 2024: Infos zur Wahl in Österreich

"Enthüllende Informationen über die EU-Wahl in Salzburg"

Die Stadt Salzburg bereitet sich auf die Europawahlen 2024 vor, die am 9. Juni stattfinden werden. Laut der Bundesregierung, gemäß der Europawahlordnung, wurde die Wahl offiziell für die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments ausgeschrieben. Der Wahltag wurde für den 9. Juni 2024 festgelegt und die Wahllokale werden von 7 bis 16 Uhr geöffnet sein. Es ist wichtig, dass alle wahlberechtigten Bürger am Stichtag, dem 26. März 2023, berechtigt sind, an den Wahlen teilzunehmen. Dazu gehören Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, Unionsbürger anderer EU-Mitgliedsstaaten sind und einen Antrag auf Aufnahme in die Unionsbürger-Wählerevidenz gestellt haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, in Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Für Nicht-Österreicher:innen, die nicht über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen, aber in Österreich einen Hauptwohnsitz haben, gibt es die Möglichkeit, bei den Europawahlen die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen. Dafür müssen sie einen Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz stellen. Dies muss bis spätestens zum Stichtag der Wahlen, dem 26. März 2024, erfolgen. Die Antragstellung kann persönlich im Meldeservice der Stadt Salzburg oder per E-Mail an das Wahlamt erfolgen.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass Wählerinnen und Wähler, die Unterstützungserklärungen für wahlwerbende Parteien unterzeichnen möchten, dies rechtzeitig tun. Die Bestätigung von Unterstützungserklärungen kann bis zum 26. April 2024 erfolgen. Es gibt klare Regelungen darüber, wie die Unterstützungserklärungen aussehen sollen und welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um gültig zu sein.

Zusätzlich liegt das Wählerverzeichnis für die Europaparlamentswahl an bestimmten Tagen zur Einsicht auf. Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, innerhalb des Einsichtszeitraums im Wählerverzeichnis nachzusehen und Berichtigungsanträge zu stellen. Die Stadt Salzburg hat klare Richtlinien für das Verfahren festgelegt und gewährleistet somit einen transparenten und geregelten Ablauf der Wahlen.

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