Julian kämpft gegen Bürokratie: Kunst statt Hürden für Jugendliche!

Julian kämpft gegen Bürokratie: Kunst statt Hürden für Jugendliche!
Gallneukirchen, Österreich - Julian H., ein 18-jähriger autistischer Künstler, sieht sich mit erheblichen bürokratischen Hürden konfrontiert, die ihn daran hindern, seinen Traum zu verwirklichen. Er möchte ein Atelier der Diakoniewerk-Einrichtung in Gallneukirchen besuchen, die 25 Kilometer von seinem Wohnort Freistadt entfernt ist. Seit mehreren Jahren pendelt Julian dorthin, wo er zuvor die Schule besucht und ein zweijähriges Praktikum absolviert hat.
Mit der Erreichung seines 18. Lebensjahres sind die Fahrtkosten für ihn ein neues Problem geworden. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden sie vom Bund übernommen, doch nun ist das Land Oberösterreich zuständig und hat die Kostenübernahme abgelehnt. Stattdessen empfiehlt die Behörde, dass Julian eine Einrichtung in Freistadt besucht, die jedoch keinen künstlerischen Schwerpunkt hat. Eine solche Veränderung wäre für Julian eine enorme Belastung, da er sich an neue Bezugspersonen gewöhnen müsste.
Behördliche Schwierigkeiten und Unterstützung
Die Volksanwaltschaft hat sich hinter Julian gestellt und Landeshauptmann Thomas Stelzer auf die Problematik aufmerksam gemacht. In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“, die am 14. Juni ausgestrahlt wurde, trat Volksanwalt Bernhard Achitz für Julian ein. Er machte deutlich, dass jede Änderung gewohnter Abläufe für Menschen mit Autismus eine große Herausforderung darstellt.
Achitz fordert zudem, dass die Transportkosten nicht als Grund für die Verweigerung des Zugangs zu der gewünschten Einrichtung herangezogen werden dürfen. Die Relevanz dieser Thematik wird auch durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterstrichen. Diese Konvention verpflichtet die Staaten, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und ihnen den Zugang zu Beschäftigung zu ermöglichen. Achitz kritisierte die Weigerung, die Fahrtkosten zu übernehmen, als einen Verstoß gegen die individuelle Förderung von Menschen mit Behinderung.
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde am 13. Dezember 2006 angenommen und gibt rund einer Milliarde Menschen mit Behinderungen weltweit Zugang zu klaren Rechten. In Deutschland trat die Konvention am 1. Januar 2009 in Kraft. Bis heute gibt es dennoch nur in etwa 45 Staaten internationale Vorschriften, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen konkret schützen.
Die Konvention zielt darauf ab, die Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu garantieren. Sie greift auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zurück und präzisiert die Rechte auf Bildung, Zugang zur Arbeitswelt und Teilhabe am kulturellen Leben. Der Gedanke der Inklusion, dass Menschen mit Behinderungen von Beginn an Teil der Gesellschaft sein sollen, ist dabei zentral.
Die nationale Umsetzung der UN-BRK wird in Deutschland durch verschiedene Stellen koordiniert. Laut Artikel 33 der UN-BRK sind die Bundesregierung, die Unabhängige Stelle und die Koordinierungsstelle für die Umsetzung verantwortlich. Ein kontinuierlicher Dialog und eine Überwachung durch den Fachausschuss der Vereinten Nationen sind vorgesehen, um die Einhaltung der Convention zu garantieren.
Julian H. steht beispielhaft für die Herausforderungen, mit denen viele Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind. Sein Wunsch, seiner Leidenschaft nachzugehen und künstlerisch tätig zu sein, sollte nicht durch bürokratische Hürden behindert werden. Die Unterstützung von Institutionen und der Öffentlichkeit könnte entscheidend sein, um eine Lösung zu finden, die Julian und anderen in ähnlicher Lage zugutekommt.
5min.at berichtet, dass Julian voraussichtlich bis zur Klärung der Angelegenheit weiterhin auf die Unterstützung der Volksanwaltschaft angewiesen sein wird. Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung bleibt ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und erfordert die Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention, auf die unter behindertenbeauftragter.de verwiesen wird. Für tiefere Einblicke in die politische Ausgestaltung können Interessierte die Erläuterungen auf bmas.de nachlesen.
Details | |
---|---|
Ort | Gallneukirchen, Österreich |
Quellen |