
Um die schweren Folgen der Hochwasserkatastrophe, die im September 2024 Österreich getroffen hat, abzumildern, hat der Nationalrat einstimmig einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt 144 Millionen Euro beschlossen. Diese Mittel sollen den Bundesländern helfen, Schäden zu beseitigen und die betroffenen Gemeinden zu unterstützen. Die Höhe der Einzelzuschüsse wird dabei nach dem Ausmaß der Schäden bestimmt. Der Bund ersetzt den Ländern 12 Prozent des Gesamtschadens, jedoch maximal 24 Prozent der vom Land geleisteten Beihilfen. Anspruch auf diese Unterstützung haben nur die Bundesländer, die Schäden von über 100 Euro pro Einwohner zu beklagen haben, wie ots.at berichtet.
Finanzielle Unterstützung und Fristen
Zusätzlich zu den Zuschüssen soll es auch einen Vorschuss geben, um den Ländern sofortige Hilfe zu gewähren. Diese müssen bis Ende 2028 nachweisen, in welchem Umfang Beihilfen geleistet wurden und welche Schäden tatsächlich entstanden sind. In der Debatte begründeten die Abgeordneten die Dringlichkeit des Antrags, indem sie auf die verheerenden Folgen der Hochwasserkatastrophe verwiesen und den Dank an die vielen Helfer:innen aussprachen. Mehrere Mitglieder forderten auch zusätzliche Unterstützung für besonders betroffene Gemeinden, um Infrastruktur-Schäden, etwa an Brücken und Straßen, zu beheben, was eine gemeinsame Initiative von ÖVP, SPÖ und Grünen war.
Während die finanzielle Hilfe grundsätzlich positiv aufgenommen wurde, äußerten einige Abgeordnete Bedenken hinsichtlich der Herkunft der EU-Gelder, die zur Finanzierung des Zuschusses angedacht sind. Der NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer kritisierte, dass die finanziellen Ressourcen nicht ausreichend gesichert sind und somit der Zweckzuschuss möglicherweise nicht die notwendige Unterstützung bieten kann, was die Situation der Betroffenen keinesfalls verbessern würde, so noe.gv.at. Trotz dieser Bedenken war eine breite Einigkeit über die Dringlichkeit, den Geschädigten Hilfe zu leisten, zu erkennen. Die Abstimmungsergebnisse zeigen, dass die Chancen auf eine schnelle und wirkungsvolle Umsetzung der finanziellen Hilfen für die betroffenen Bundesländer gegeben sind.
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