Graz unter Schock: Experten ziehen erschreckende Parallelen zu Amokfahrer

Psychologe analysiert Amokfahrer Alen R. und vergleicht ihn mit anderen Tätern. Graz im Gedenken an das zehnjährige Jubiläum.
Psychologe analysiert Amokfahrer Alen R. und vergleicht ihn mit anderen Tätern. Graz im Gedenken an das zehnjährige Jubiläum. (Symbolbild/DNAT)

Graz unter Schock: Experten ziehen erschreckende Parallelen zu Amokfahrer

Graz, Österreich - In der steirischen Landeshauptstadt Graz steht die Gesellschaft erneut im Schatten eines schrecklichen Verbrechens. Zehn Jahre nach der Amokfahrt von Alen R. am 20. Juni 2015, bei der drei Menschen getötet und Dutzende schwer verletzt wurden, zieht Gutachter Manfred Walzl Parallelen zwischen Alen R. und dem bekannten „School-Shooter“ Arthur A. Walzl, der 16 Gespräche mit dem Täter führte, stellte fest, dass beide Personen ähnliche Gedankenmuster aufweisen. Insbesondere das Gefühl, nicht selbst verantwortlich für ihre Taten zu sein, verbindet sie. Diese erschreckende Gemeinsamkeit lässt die Schatten der Vergangenheit über Graz again aufleben, während es unklar bleibt, ob Alen R. sein Jubiläum bewusst gewählt hat. Krone berichtet von der aktuellen Diskussion über die psychischen Grundlagen solcher Taten.

Der Geschworenenprozess gegen Alen R. begann am 20. September 2016 am Grazer Landesgericht, wobei die zentrale Frage die Zurechnungsfähigkeit des Täters zur Tatzeit war. Der Sachverständige Jürgen Müller diagnostizierte paranoide Schizophrenie und stellte fest, dass die Zurechnungsfähigkeit nicht gegeben war. Dennoch entschieden die Geschworenen einstimmig, dass Alen R. zurechnungsfähig war. Letztendlich wurde er in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft sowie zur Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Die Verteidigerin Liane Hirschbrich kündigte daraufhin Nichtigkeitsbeschwerde an. Graz dokumentiert die juristische Aufarbeitung der Tragödie.

Unterstützung für die Opfer

Nach dem verheerenden Vorfall richtete die Stadt Graz am 22. Juni 2015 einen Hilfsfonds für die Opfer ein. Dieses nationale Unterstützungsnetzwerk sollte Folgekosten abdecken, die nicht durch Haftpflichtversicherungen gedeckt sind. Bis heute wurden über 105.000 Euro an Spenden gesammelt, wodurch 65 Personen mehr als 67.000 Euro Unterstützung erhielten. Die Verwaltung der Gelder erfolgt durch Universitätsrektorinnen sowie den Magistratsdirektor, wobei die Vergabe der Spenden durch den Stadtrechnungshof überwacht wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.

Zurechnungsfähigkeit in der Rechtsprechung

Die Frage der Zurechnungsfähigkeit ist nicht nur im Fall von Alen R. von Bedeutung. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. April 2018 befasst sich ebenfalls mit den psychischen Folgen eines Amoklaufs und der Zurechnung psychischer Beeinträchtigungen. In diesem Fall erlitt ein Polizeibeamter eine Anpassungsstörung nach einem Amoklauf eines ehemaligen Schülers. Der BGH entschied, dass psychische Gesundheitsverletzungen, die infolge eines Amoklaufs auftreten, grundsätzlich dem Amokläufer zuzurechnen sind, unabhängig von einem berufsspezifischen Risiko. Dies könnte als präziser rechtlicher Rahmen für künftige Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Gewaltopfern gelten. Juracademy erläutert die zugrunde liegenden Rechtsüberlegungen und deren Relevanz.

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OrtGraz, Österreich
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