Am 12. Dezember 2024 wird die oft übersehene Möglichkeit der Elternteilzeit erneut beleuchtet, wobei vor allem der Gleichheitsaspekt zwischen Müttern und Vätern im Fokus steht. Trotz der Einführung dieses Modells vor 20 Jahren nutzen hauptsächlich Frauen die Teilzeitoption, während Männer weiterhin Vollzeit arbeiten. Laut Dominik Bernhofer, einem Experten für Steuerpolitik von der Arbeiterkammer, wird der Einkommensverlust, der durch eine gleichmäßige Aufteilung der Arbeitszeit entstehen könnte, oft überschätzt. „Eltern sollten konkret nachrechnen, ob sich eine halbe-halbe Lösung wirklich lohnt“, so Bernhofer. Die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) fordern daher ein neues Familienarbeitszeitmodell, das Eltern eine monatliche Zulage von insgesamt 700 Euro bieten würde, um finanzielle Einbußen auszugleichen, wie ots.at berichtet.
Rechte und Anforderungen für Teilzeitarbeit
In einer zunehmend flexiblen Arbeitswelt nutzen immer mehr Eltern die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, während sie sich um ihre Kinder kümmern. Während der Elternzeit ist es Eltern erlaubt, bis zu 32 Stunden pro Woche zu arbeiten, ohne dazu gezwungen zu werden. Besonders wichtig ist, dass Eltern, die Elterngeld Plus beziehen, möglicherweise einen geringeren Einkommensverlust erleiden, wenn sie sich für Teilzeitarbeit entscheiden. Um Anspruch auf Teilzeitarbeit zu haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden, wie etwa mindestens sechs Monate im aktuellen Arbeitsverhältnis zu sein und dass das Unternehmen mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt, wie elterngeld.de erklärt.
Eltern haben die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zweimal während der Elternzeit zu verändern, jedoch müssen sie ihren Antrag fristgerecht stellen. Der Arbeitgeber hat für die Genehmigung oder Ablehnung nicht nur Fristen einzuhalten, sondern muss auch Rücksicht auf den Teilzeitwunsch nehmen. Dies gilt besonders, wenn es um schwangere Mitarbeiterinnen und deren Anspruch auf Elternzeit geht, denn eine Ablehnung muss sehr gut begründet sein.