Benko-Pleite: Abu-Dhabi-Forderung von 191 Millionen Euro abgelehnt!
Benko-Pleite: Abu-Dhabi-Forderung von 191 Millionen Euro abgelehnt!
Innsbruck, Österreich - Im Insolvenzverfahren gegen den österreichischen Unternehmer René Benko wurde eine Forderung in Höhe von 191 Millionen Euro, die von einer Gesellschaft aus Abu Dhabi geltend gemacht wurde, abgelehnt. Diese Entscheidung wurde während einer Prüfungstagsatzung am Landesgericht Innsbruck getroffen, bei der der Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger die Forderung vollständig zurückwies. Insgesamt haben rund 40 Gläubiger Ansprüche in Höhe von 2,689 Milliarden Euro angemeldet, jedoch wurden nur 45,5 Millionen Euro anerkannt, was etwa zwei Millionen Euro weniger ist als bei der letzten Tagsatzung im Mai, wie 5min.at berichtet.
Die Verhandlung, die nur etwa 20 Minuten dauerte und nicht öffentlich war, offenbarte das komplexe Zusammenspiel zwischen Gläubigern und dem insolvenzrechtlichen Verfahren. Klaus Schaller, der Leiter des Kreditschutzverbandes KSV1870, bezeichnete die Liste der Forderungen als „dynamisch“, da einige Gläubiger ihre Ansprüche reduzierten, während andere neue Forderungen anmeldeten. Größter anerkannter Gläubiger ist die Familie Benko Privatstiftung mit rund 22,1 Millionen Euro, gefolgt von berechtigten Forderungen des Finanzamts im hohen einstelligen Millionenbereich.
Hintergrund des Insolvenzverfahrens
Das Insolvenzverfahren dient dem Ausgleich zwischen Gläubigern und Schuldnern und regelt die Verwertung des Vermögens sowie die Begleichung der Schulden. Im Fall Benkos sind die Gläubiger dazu berechtigt, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden, was sie in diesem Fall getan haben. Die Mehrzahl der Ansprüche bleibt jedoch strittig. Weitere rechtliche Schritte sind geplant, da Gläubiger, deren Forderungen nicht anerkannt wurden, in einem separaten Zivilprozess um ihre Ansprüche kämpfen können. Die Frist zur Einbringung einer Feststellungsklage beträgt zwei Monate, was für viele Gläubiger ein hohes Prozessrisiko bedeutet.
Ebenso hofft der Insolvenzverwalter darauf, zwei Privatstiftungen, die Benko zuzurechnen sind, zu überprüfen. Dabei stößt er auf rechtliche Hürden, da eine Berufung gegen eine Entscheidung des Landesgerichts, die Stifterrechte bei Benkos Mutter Ingeborg zu belassen, vor dem Oberlandesgericht Innsbruck scheiterte. Das OLG hat jedoch eine ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) im Fall der „Laura Privatstiftung“ zugelassen, da es sich um substantielle rechtliche Fragen handelt, die nationale Bedeutung besitzen, während im Fall der „Ingbe-Stiftung“ keine Revision zugelassen wurde, wie Die Presse berichtet.
Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren
Laut den Regelungen des Insolvenzrechts müssen sich alle Beteiligten an die festgelegten Rechte und Pflichten halten. Die Rechte des Schuldners umfassen unter anderem den Schutz vor Zwangsvollstreckungen ab der Verfahrenseröffnung und die Möglichkeit zur Restschuldbefreiung nach einer Wohlverhaltensphase. Auf der anderen Seite müssen Gläubiger ihre Forderungen fristgerecht anmelden und akzeptieren den Schutz vor Zwangsvollstreckung. Der Insolvenzverwalter spielt eine zentrale Rolle in diesem Prozess, da er für die Verwaltung des Vermögens zuständig ist und die Forderungen prüft.
Insgesamt bleibt das Insolvenzverfahren von René Benko ein komplexes Thema mit weitreichenden rechtlichen Implikationen und der Notwendigkeit für alle Beteiligten, die richtigen Schritte zu unternehmen, um ihre Ansprüche geltend zu machen und ihre finanziellen Interessen zu wahren. Anwalt Finden bietet dabei umfassende Informationen über die Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren.
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Ort | Innsbruck, Österreich |
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