Neuer Dick-Pic-Paragraf: Strafe für unerwünschte Genitalbilder!
Ab 1. September 2025 ist das unerwünschte Versenden von Genitalbildern in Österreich strafbar. Dieser „Dick-Pic Paragraf“ schützt Frauen vor sexueller Belästigung im Netz und ist ein wichtiger Schritt gegen digitale Gewalt.

Neuer Dick-Pic-Paragraf: Strafe für unerwünschte Genitalbilder!
Ab heute, dem 1. September 2025, tritt in Österreich ein neuer Paragraf in Kraft, der das unerlaubte Versenden von Genitalbildern unter Strafe stellt. Der sogenannte „Dick-Pic Paragraf“ ist ein bedeutender Schritt im Kampf gegen digitale Gewalt und wurde von der SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Ruth Manninger als frauenpolitischer Meilenstein bezeichnet. Der neue Paragraf 218, Absatz 1b des Strafgesetzbuches bestraft das unaufgeforderte und absichtliche Versenden solcher Bilder, die insbesondere junge Frauen betreffen, und zielt darauf ab, Frauen vor sexueller Belästigung im Netz zu schützen. Darüber hinaus wurden Familienministerin Claudia Plakolm und Bildungsminister Christoph Wiederkehr bei der Ankündigung des Beschlusses erwähnt, die beide die Wichtigkeit eines rechtlich gesicherten Raumes im Internet unterstrichen.
Die Ankündigung für die Einführung des neuen Straftatbestands wurde von Justizministerin Anna Sporrer vor dem Ministerrat gemacht. Der neue Paragraf erfasst alle elektronischen Kommunikationswege, einschließlich SMS, E-Mails und Bluetooth. Mit dieser Neuregelung müssen Menschen, die solche Bildaufnahmen verschicken und dadurch andere belästigen, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei wiederholtem Versand oder systematischem Verhalten kann sogar der Straftatbestand des Stalkings Anwendung finden. Dies hebt die Nulltoleranzpolitik der Regierung gegenüber Gewalt gegen Frauen hervor.
Aktionsplan zur Erhöhung der Sicherheit von Frauen
Zusätzlich zum neuen Paragrafen wurde ein Nationaler Aktionsplan zur Erhöhung der Sicherheit von Frauen vorgestellt. Dieser Plan wird im Herbst weiter konkretisiert und zielt darauf ab, bestehende Lücken im Gewaltschutz zu schließen. Die Ausarbeitung erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen dem Frauenministerium, Innen-, Bildungs- und Justizressort, und orientiert sich an den Empfehlungen des Europarats und neuer EU-Richtlinien zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Einbeziehung von NGOs sowie wissenschaftlichen Einrichtungen ist ebenfalls vorgesehen.
Ein zukunftsweisendes Gesetz, das in diesem Kontext relevant ist, ist das Gesetz gegen digitale Gewalt. Dieses Gesetz soll es Personen, die in ihrer digitalen Identität verletzt worden sind, erleichtern, Auskunft über die Identität von Nutzer*innen zu erhalten, die rechtswidrig handeln. Anbieter von Hosting-Diensten sowie Online-Plattformen müssen nun einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen, um gerichtliche Anordnungen effektiv umsetzen zu können. Dies soll sicherstellen, dass Daten nicht gelöscht werden, bevor ein Verfahren abgeschlossen ist.
Insgesamt stellt die Gesetzgebung einen bedeutenden Schritt in Richtung eines sichereren digitalen Raums dar. Die neue Regelung schützt nicht nur Frauen vor Belästigung, sondern fördert auch die allgemeine Sicherheit im Internet. Diese Entwicklungen werden von der Politikwissenschaft und rechtlichen Fachleuten als notwendig erachtet, um der ansteigenden digitalen Gewalt entgegenzuwirken und den Opferschutz zu stärken.
Die Regierung ist sich der Herausforderungen bewusst, die im digitalen Raum bestehen, und setzt alles daran, den Schutz der persönlichen Rechte effektiv zu gewährleisten. OTS berichtet ausführlich über den neuen Paragrafen, während die Kleine Zeitung die Auswirkungen auf junge Frauen näher beleuchtet. Ein umfassender Überblick über das Gesetz gegen digitale Gewalt findet sich auch bei BMJ.