Transparenz im Förderwesen: Neue Regeln für staatliche Zuwendungen!
Am 5. September 2025 tritt das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft, das die Transparenz staatlicher Förderungen in Österreich erhöht.

Transparenz im Förderwesen: Neue Regeln für staatliche Zuwendungen!
Am 5. September 2025 tritt das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft, das die Transparenzregeln für staatliche Förderungen in Österreich erheblich verschärft. Das Finanzministerium hat bekannt gegeben, dass ab sofort Zuwendungen ab 1500 Euro an Unternehmen und Organisationen im Transparenzportal veröffentlicht werden müssen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Recht der Öffentlichkeit auf Information über Förderungen zu stärken und die Effizienz in der Verwaltung zu erhöhen.
Vor dieser Regelung waren nur Förderungen ab 10.000 Euro einsehbar, und das auch nur für spezifische Programme wie die COVID-19-Hilfen, Energieleistungen oder EU-Aufbaugelder. Die neuen Regeln bringen zudem eine namentliche Offenlegungspflicht für alle nicht natürlichen Personen und Einzelunternehmen, während Zahlungen an Privatpersonen von der Veröffentlichung ausgenommen sind. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Bekanntgabe einer Zuwendung die öffentliche Ordnung gefährden oder wirtschaftlichen Schaden verursachen könnte.
Das Transparenzportal und seine Vorteile
Das Transparenzportal umfasst mittlerweile über 5000 Leistungen der öffentlichen Hand und verzeichnet jährlich mehr als drei Millionen Besuche. Es stellt sicher, dass Informationen über Förderungen klar und einheitlich dargestellt werden. Nutzer haben die Möglichkeit, ihre Anträge online abzuwickeln und rechtsgültige, elektronisch signierte Auszüge von bezogenen Leistungen zu erstellen.
Die Einführung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes hat auch das Ziel, doppeltes Fördern innerhalb der Verwaltung zu vermeiden. Im Jahr 2024 wurden über acht Millionen Prüfungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass Förderungen nicht unnötig überschneiden. Der Rechnungshof hat sich zudem für die Schaffung einer gesamtösterreichischen Förderdatenbank ausgesprochen, um die Transparenz weiter zu erhöhen.
Informationsrecht und Transparenz in der Demokratie
Das Informationsfreiheitsgesetz unterstreicht die Grundsatze der Transparenz in der Demokratie. Laut österreich.gv.at gilt: Information ist die Regel, Geheimhaltung die Ausnahme. Das Gesetz fördert die proaktive Veröffentlichung von Informationen, was bedeutet, dass Verwaltungsorgane, Gesetzgebungsorgane und die Gerichtsbarkeit verpflichtet sind, Informationen von allgemeinem Interesse kostenlos im Internet zugänglich zu machen.
Beispiele für diese Informationen umfassen Geschäftseinteilungen, Tätigkeitsberichte und Studien. Des Weiteren kann jeder Bürger Anfragen zur individuellen Information stellen, die innerhalb von vier Wochen beantwortet werden müssen. Bei Nicht-Erteilung kann ein Bescheid beantragt werden. Umgekehrt können Informationen auch aus Geheimhaltungsgründen zurückgehalten werden, etwa zum Schutz der nationalen Sicherheit oder personenbezogener Daten.
Mit der neuen Regelung im Bereich der Förderungen wird ein weiterer Schritt in Richtung einer transparenteren und bürgernäheren Verwaltung gegangen. Die Öffentlichkeit erhält damit ein stärkeres Instrument, um Förderungen zu überprüfen und zu hinterfragen, was letztlich der Effizienz und Kontrolle von Förderungsmaßnahmen zugutekommt.