EABG-Entwurf: Regierung drängt auf schnellere Energiewende, doch Kritik bleibt!
Am 9.09.2025 präsentiert die Regierung den Entwurf für das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz zur Förderung erneuerbarer Energien in Österreich.

EABG-Entwurf: Regierung drängt auf schnellere Energiewende, doch Kritik bleibt!
Am 9. September 2025 hat die österreichische Regierung den Entwurf für das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) vorgestellt. Dieses Gesetz soll den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben und die Energiekosten nachhaltig senken. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) präsentierte den Entwurf zusammen mit weiteren Staatssekretär:innen und einer Nationalratsabgeordneten. Ein zentrales Vorhaben des Gesetzes ist es, die Genehmigungsdauer für Stromleitungen von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Hierbei soll eine einzige Behörde die Zuständigkeit übernehmen, um Prozesse zu beschleunigen.
Trotz der positiven Ansätze sieht sich der Entwurf jedoch bereits jetzt heftiger Kritik ausgesetzt. Insbesondere die neuen Ausbauziele für Windkraft werden als unzureichend bezeichnet. Der Bundesverband Photovoltaik (PV) Austria bezeichnet den EABG-Entwurf als enttäuschend. Dies liegt vor allem daran, dass die geforderten Ausbauziele für Photovoltaik in den Bundesländern viel zu niedrig angesiedelt sind. PV Austria moniert, dass die Vorgaben nur etwa die Hälfte des benötigten Solarstroms bis 2030 abdecken würden, was eine Menge von 21 Terawattstunden erfordert.
Kritik an den Ausbauzielen
Des Weiteren wird die fehlende Festlegung ambitionierter Ausbauziele für Photovoltaik und ein verbindlicher Speicherfahrplan kritisiert. Laut Studien benötigt Österreich bis 2030 rund 5,1 Gigawatt und bis 2040 sogar 8,7 Gigawatt an Batteriespeichern. Mit einem aktuellen Ausbaustand von lediglich 1,1 Gigawatt sind die angestrebten Ziele somit nicht nur ambitioniert, sondern dringend erforderlich.
Ein weiteres Problem ist die erst kürzlich vorgenommene Verteilung der Verantwortung auf die Bundesländer bezüglich der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für erneuerbare Projekte. Während einige Bundesländer wie Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg ihre eigenen Vorgaben in diesem Jahr einhalten wollen, mangelt es an einer einheitlichen Regelung, die die notwendigen Fortschritte sicherstellt.
Fragen zur Klimaneutralität
Ein zentraler Aspekt, der im aktuellen Gesetzesentwurf fehlt, ist ein verbindliches Ziel zur Klimaneutralität bis 2040. Kritiker fordern darüber hinaus umfangreiche Nachbesserungen im EABG, um die Wettbewerbsfähigkeit der Photovoltaik und deren Integration in die erneuerbaren Energieziele zu sichern. Die Qualität der Stellungnahmen, die in der sechs Wochen dauernden Begutachtung abgegeben werden können, wird entscheidend dafür sein, inwieweit der Entwurf überarbeitet wird.
Im Vorfeld des aktuellen Entwurfs sorgte bereits das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) für Unruhe in der Branche; über 550 kritische Stellungnahmen wurden damals abgegeben. Kritiker äußern auch Bedenken über geplante Leistungskappungen und intransparente Preisänderungsklauseln. Positiv wird jedoch die einheitliche Regelung für die Genehmigung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern hervorgehoben.
Hattmannsdorfer hat zudem erklärt, dass Ausnahmen von Netznutzungsgebühren für bestimmte kleine PV-Anlagen, die für den Eigenverbrauch gedacht sind, vorgesehen sind. Dies könnte ein Anreiz für private Investitionen in Solarenergie darstellen und so zur Erreichung der langfristigen Ziele beitragen, die auch auf europäischer Ebene angestrebt werden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle in der zukünftigen Energieversorgung spielen werden. Der aktuelle Gesetzesentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, benötigt jedoch dringend Nachbesserungen und ambitioniertere Vorgaben. Angesichts der Herausforderungen im Bereich der Klima- und Energiepolitik muss Österreich sicherstellen, dass es nicht nur die EU-Vorgaben erfüllt, sondern auch im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig bleibt.
Für weitergehende Informationen über die Fortschritte in der Erneuerbaren-Energien-Politik in Deutschland, die sich auf Österreich auswirken könnten, sind die Daten des Bundeswirtschaftsministeriums von Relevanz.