Yak-Attacken in Tirol: Abenteuer endet mit Verletzungen für Mensch und Tier!
Unfälle mit Yaks in Tirol: Insassen verletzt bei Kollision und Angriff; Tierschutzgesetz beleuchtet Tierwohl und Vorgaben.

Yak-Attacken in Tirol: Abenteuer endet mit Verletzungen für Mensch und Tier!
Im Tiroler Oberland kam es am Freitagabend, dem 6. September 2025, zu einem dramatischen Vorfall, als ein Auto mit einem Yak kollidierte. Das Tier, das aus einem nahe gelegenen Zirkus entflohen war, wurde offensichtlich von Unbekannten freigelassen, was zu einer kritischen Situation führte. Sowohl das Yak als auch die 17-jährige Insassin des Fahrzeugs erlitten erhebliche Verletzungen. Zusätzlich wurde ein entlaufenes Kamel in Mitleidenschaft gezogen, was die Unruhe in der Situation verstärkte. Dies berichtet Krone.
Ein ähnlich besorgniserregender Vorfall ereignete sich bereits am 22. August 2025 im Gemeindegebiet von Galtür. Hier hatten ein 65-jähriger Deutsche und ihr Begleiter beim Rückweg einer Wanderung eine erschreckende Begegnung mit einem aggressiven männlichen Yak-Stier. Der Stier verletzte die Frau am Oberschenkel mit einem Horn und warf sie zu Boden. Glücklicherweise konnten sich die Wanderer hinter einen Baum retten und hielten das Tier durch Schreien und Rufen fern. Eine aufmerksame Wandergruppe initiierte daraufhin die Rettungskette, sodass die schwerverletzte Frau mit einem Notarzthubschrauber ins BKH Zams geflogen werden konnte. Der Vorfall Weckte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit in der Region, besonders im Umgang mit frei herumlaufenden Tieren, wie 5min berichtet.
Zunehmende Probleme mit entlaufenen Tieren
Die Vorfälle werfen Fragen zur Verantwortung und zum Schutz von sowohl Menschen als auch Tieren auf. Mit dem Tierschutzgesetz (TSchG), das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, sollen strenge Regulierungen für die Haltung von Tieren in Österreich festgelegt werden. Dieses Gesetz ersetzt die zuvor unterschiedlichen Regelungen und setzt EU-Richtlinien zu Mindeststandards für verschiedene Tierarten um. Zu den Zielsetzungen gehören allgemeine Haltungsbedingungen, die das Tierwohl fördern und verbieten, dass Tiere durch Eingriffe geschädigt werden. Die Verantwortung für die Vollziehung des Tierschutzgesetzes liegt in der Regel bei den Bezirksverwaltungsbehörden der einzelnen Bundesländer. Hier wird konkret darauf geachtet, dass die Vorgaben zur Tierhaltung eingehalten werden, was auch die Beaufsichtigung von entlaufenen Tieren einschließt, wie im Detail auf der Webseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft ausgeführt wird.
Diese beiden Vorfälle verdeutlichen das drängende Problem der Tierhaltung und deren Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit. Es ist von großer Bedeutung, eine Balance zwischen dem Wohl der Tiere und dem Schutz der Menschen zu finden, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.