Biogas-Paket: Nationalrat verlängert Prämien bis 2026 für sichere Energie!
Der Nationalrat verlängert Marktprämien für Biogas um 18 Monate, um Betriebe bis 2026 wirtschaftlich zu unterstützen.

Biogas-Paket: Nationalrat verlängert Prämien bis 2026 für sichere Energie!
Am 18. Oktober 2025 hat der Nationalrat beschlossen, die Marktprämien für Biogas um 18 Monate zu verlängern. Dieses Entscheidung zielt darauf ab, Betrieben, die von auslaufenden Marktprämienverträgen betroffen sind, eine Sicherheit zu bieten. Die Änderung ermöglicht es den Betrieben, bis Ende 2026 weiterhin Strom und Wärme aus Biogas zu den bisherigen Bedingungen zu produzieren. Laut Informationen von Ökonews ist es wichtig, einen wirtschaftlich nachhaltigen Rahmen für den Umstieg auf die Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz zu schaffen.
Die Dringlichkeit der Verhandlungen zum Erneuerbaren-Gas-Gesetz (EGG) wurde in diesem Zusammenhang betont. Dieses Gesetz soll den rechtlichen Rahmen für die Einspeisung von Biomethan regeln. Hannes Hauptmann, der Biogas-Obmann des Kompost- und Biogas Verbandes Österreich, hat den unterstützenden Politikern für ihren Einsatz gedankt. Die Verlängerung der Marktprämien sichert das kurzfristige wirtschaftliche Überleben der Biogas-Anlagen bis zur endgültigen Beschlussfassung des EGG.
Bundestag beschließt Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz
Parallel zu den Entwicklungen in Österreich hat der Bundestag am selben Tag den Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) verabschiedet. Wie BMLEH berichtet, wird damit die Weiterentwicklung des Biogasanlagenbestands unterstützt und die Förderung der flexiblen Verstromung von Biomasse optimiert.
Die Änderungen beinhalten eine Erhöhung der Ausschreibungsvolumina für Biomasse von rund 2 GW auf etwa 2,8 GW, insbesondere für die Jahre 2025 und 2026. Zudem wird die Anschlussförderung für Bestandsanlagen von zehn auf zwölf Jahre verlängert. Der Flexibilitätszuschlag wurde von 65 auf 100 Euro pro Kilowatt und Jahr angehoben. Kleinere Biogasanlagen bis 350 Kilowatt profitieren zukünftig von einer Bagatellgrenze, die eine rund zweifache Überbauung für die Förderung ermöglicht.
Flexibilität und Förderung im Fokus
Zusätzlich wird der Maisdeckel ab 2025 von 35 auf 30 Masseprozent und ab 2026 von 30 auf 25 Masseprozent gesenkt. Die Förderung wird jedoch auf eine bestimmte Anzahl von Betriebsstunden begrenzt, wodurch bei schwach positiven Strompreisen die Förderung ausgesetzt wird. Die Übergangsfrist für die Umstellung bestehender Anlagen in die Anschlussförderung wird von fünf auf 3,5 Jahre verkürzt, was den Betreibern helfen soll, schneller auf die neuen Bedingungen zu reagieren.
Dies alles steht im Kontext der Notwendigkeit, Biogas flexibler einzusetzen, um die schwankenden Erträge von Wind- und Sonnenenergie auszugleichen. Der Bund deutscher Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat sich aktiv für die Umsetzung dieses Biogaspakets eingesetzt und auf eine fraktionsübergreifende Einigung hingewirkt. Wie BDEW weiter berichtet, wird die Ausschreibungsmenge insgesamt von 2.054 Megawatt auf 2.828 Megawatt erhöht.
In den Jahren 2025 und 2026 werden etwa 15 Prozent der bestehenden Biogasanlagen aus der EEG-Förderung fallen. Die zusätzlichen Ausschreibungsmengen sollen jedoch sicherstellen, dass bestehende Wärmenetze nicht kurzfristig den Betrieb einstellen müssen, wodurch die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt.