Greifswald

Greifswald: Neue Grundsteuerbescheide sorgen für Aufregung unter Eigentümern!

Die Stadt Greifswald hat am Freitag, dem 10. Januar 2025, neue Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 verschickt. Immobilienbesitzer erhalten Post, die entweder von finanziellen Mehrbelastungen oder Einsparungen berichtet. Stadtsprecherin Andrea Reimann erklärte, dass einige Grundstückseigentümer mit höheren, andere mit niedrigeren Grundsteuern rechnen müssen.

Insbesondere Inhaber von Geschäftsgrundstücken sollen tendenziell weniger Steuer zahlen, während Wohngrundstücke teurer werden. Vermieter haben die Möglichkeit, die Grundsteuer auf ihre Mieter umzulegen, jedoch kann die Anwendung dieser Regelung von der Stadt nicht eingeschätzt werden. Ein konkretes Beispiel zeigt, dass die Grundsteuer für ein Einfamilienhaus von 216 Euro auf 429 Euro im Jahr steigen kann.

Regelungen zur Grundsteuer

Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden von der Bürgerschaft festgelegt: 214 Prozent für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und 417 Prozent für Grundsteuer B (bebaute Grundstücke). In Greifswald sind insgesamt 13.345 Grundstücke von der Grundsteuer B betroffen. Trotz der neuen Regelungen bleiben die Gesamteinnahmen der Stadt für 2025 mit 5,4 Millionen Euro unverändert im Vergleich zum Vorjahr, das alte Hebesätze verwendete. Die Neuregelung soll aufkommensneutral sein, was bedeutet, dass die Kommunen nicht mehr Einnahmen erzielen sollen.

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Bereits betroffene Grundstückseigentümer haben den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt erhalten. Widersprüche gegen die Bescheide müssen direkt an das zuständige Finanzamt gerichtet werden.

Laut dem Bundesfinanzministerium wird die Grundsteuer auf Grundbesitz erhoben, zu dem Grundstücke, Gebäude sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe zählen. Die Zahlung erfolgt durch die Eigentümer und kann gegebenenfalls auf Mieter umgelegt werden. Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen an Städte und Gemeinden und betragen über 15 Milliarden Euro jährlich, was zur Finanzierung von Schulen, Kitas, Schwimmbädern und der Infrastruktur beiträgt.

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Schritten: Zunächst wird der Grundsteuerwert ermittelt, gefolgt von der Steuermesszahl, die mit den Hebesätzen der Gemeinden angepasst wird. Die Reform der Grundsteuer ist notwendig geworden, um Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, das eine Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 gefordert hatte. Diese fordert eine Neubewertung aller Grundstücke, die zum 1. Januar 2022 durchgeführt wurde.


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Beste Referenz
ostsee-zeitung.de
Weitere Quellen
bundesfinanzministerium.de

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