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Fahrerflucht in Saarlouis: 48-Jährige entgeht Strafe mit cleverem Plan!

Fahrerflucht und ein überraschendes Urteil! Eine 48-Jährige aus Saarlouis hat am Mittwoch beim Amtsgericht Zweibrücken mit einer Geldstrafe davongekommen, obwohl sie beschuldigt wurde, beim Ausparken auf einem Parkplatz ein anderes Auto beschädigt und dann geflohen zu sein. Der Vorfall ereignete sich am 2. November des vergangenen Jahres auf dem Parkplatz eines Outlet-Centers, wo der Schaden auf über 2000 Euro geschätzt wird. Die Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte ins Visier genommen, nachdem eine Zeugin das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs notiert und die Polizei alarmiert hatte.

Die Angeklagte, die den Vorwurf vehement bestritt, legte Einspruch gegen einen Strafbefehl ein, was zur Gerichtsverhandlung führte. Ihr Anwalt, Sebastian Hamm, argumentierte, dass auf den Fotos des angeblich beschädigten Fahrzeugs kein Schaden zu erkennen sei. Die Spannung stieg, als eine 20-jährige Zeugin, die den Vorfall beobachtet hatte, ins Spiel kam. Sie berichtete, dass die Unfallverursacherin beim Rückwärtsausparken einen dunklen BMW touchiert hatte. „Das hat man auch gehört“, erklärte die Zeugin, die auch sah, wie die Insassen des BMW, darunter zwei Frauen und ein Kind, den Schaden begutachteten, bevor sie wieder in ihr Auto stiegen und wegfuhren.

Ein überraschendes Ende

Die Verteidigung stellte fest, dass die Zeugin die Fahrerin nicht eindeutig identifizieren konnte, was die Situation komplizierte. Der Anwalt beantragte daraufhin, das Verfahren einzustellen. Und tatsächlich, die Richterin entschied, das Verfahren vorläufig einzustellen, unter der Bedingung, dass die Angeklagte 900 Euro an den Kinderschutzbund überweist. Damit entkam die 48-Jährige nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch ohne Fahrverbot – ein unerwartetes Ergebnis in einem Fall, der für viele Fragen sorgte!

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Quelle/Referenz
rheinpfalz.de

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