Rechtsgutachten zum S1-Lobautunnel: Ein Schritt gegen Verkehrschaos?

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Umweltorganisation VIRUS präsentiert neues Rechtsgutachten zum S1-Lobautunnel, unterstützt BM Hanke in seiner Prüfung der EU-Rechtsvorgaben.

Umweltorganisation VIRUS präsentiert neues Rechtsgutachten zum S1-Lobautunnel, unterstützt BM Hanke in seiner Prüfung der EU-Rechtsvorgaben.
Umweltorganisation VIRUS präsentiert neues Rechtsgutachten zum S1-Lobautunnel, unterstützt BM Hanke in seiner Prüfung der EU-Rechtsvorgaben.

Rechtsgutachten zum S1-Lobautunnel: Ein Schritt gegen Verkehrschaos?

Am 23. September 2025 präsentiert die Umweltorganisation VIRUS ein neues Rechtsgutachten zum umstrittenen S1-Lobautunnel, das an Bundesminister Peter Hanke übermittelt wurde. Laut oekonews.at unterstützt Sprecher Wolfgang Rehm Hanke in seinem Bestreben, sich Zeit zu nehmen und die Pläne gründlich zu überprüfen, um mögliche Rechtsbruchvorwürfe zu vermeiden. In der Vergangenheit führte eine rasche Durchführung von Verkehrsprojekten zu ungerechtfertigten Vorwürfen gegen Verkehrsminister.

Rehm betont die Notwendigkeit, das EU-Recht bei der Planung von Bundesstraßen zu beachten. Die historische Missachtung dieser Gesetze hat zur Konsequenz, dass keine Genehmigungen für den Lobautunnel erteilt werden konnten. Vor diesem Hintergrund musste der Europäische Gerichtshof in der Causa eingeschaltet werden. Rehm kritisiert den Lobautunnel als ein teures und ineffizientes Projekt, das seiner Meinung nach keine nennenswerte Entlastung des Verkehrs bringen wird.

Rechtliche Klarstellungen und Herausforderungen

Die Präsentation des Rechtsgutachtens fand am 22. September 2024 in Wien statt und stellt ein Folgegutachten dar, das die komplexen rechtlichen Fragen rund um den Lobautunnel beleuchtet. In einer Pressekonferenz erklärte Rehm, dass die Rolle der Verkehrsminister im Laufe der Jahre variabel war. Er führte Beispiele aus der Vergangenheit an, wie jene der Minister Werner Faymann und Doris Bures, die rechtliche Evaluierungen anstellten. Im Gegensatz dazu stehe Leonore Gewessler, die als Ministerin ohne wirklichen Handlungsspielraum dargestellt wurde.

Außerdem merkte Rehm an, dass die mangelnde Beachtung bedeutender Rechtsfragen und fehlende Projektgenehmigungen kritische Punkte sind. Unionsrechtswidrige „Pläne und Programme“ ohne eine Strategische Umweltprüfung (SUP) wären auszusetzten oder aufzuheben. Dies bekräftigt die rechtlichen Rahmenbedingungen laut der Richtlinie 2001/42/EG über die strategische Umweltprüfung, die den Schutz der Umwelt sicherstellen soll und die Berücksichtigung von Umwelterwägungen in Planungen und Programmen verlangt, wie eur-lex.europa.eu zustimmend erläutert.

Aussichten und Entwicklungen

Die Perspektive für den Bau des S1-Lobautunnels erscheint kritisch. Hufnagl, Vorstand von ASFINAG, erklärte, dass ein Baubeginn nicht vor 2031 zu erwarten sei, und eine fiktive Fertigstellung erst nach 2037 möglich wäre. In diesem Zusammenhang wurde auch die Entscheidungsfreiheit von Bundesminister Peter Hanke thematisiert, der durch rechtliche Vorgaben eingeschränkt ist. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass vor der Entscheidung des EuGH keine Bewilligungen für Wasserrechte, Naturschutz und Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden können, was die Unsicherheiten um das Projekt weiter verstärkt.

In der Diskussion um den Lobautunnel wird deutlich, dass die Querverbindungen zwischen Umweltverträglichkeit und politischen Entscheidungen zwingend berücksichtigt werden müssen, um die öffentliche sowie die ökologischen Interessen angemessen zu bedienen. Die laufende strategische Umweltprüfung, die durch ein Umweltbericht begleitet wird, kann entscheidende Auswirkungen auf die Zukunft des Projekts haben.
Das Gutachten verdeutlicht, dass eine Streichung der S1 zwischen Schwechat und Süßenbrunn als sicherster Weg zur rechtlichen Klarstellung angesehen wird.