Verbraucherschützer klagen gegen EVN: Rückzahlungen für 90 Kunden!

Der VSV reicht Klage gegen die EVN wegen unzulässiger Preiserhöhungen ein, betroffene Kunden können sich beteiligen.
Der VSV reicht Klage gegen die EVN wegen unzulässiger Preiserhöhungen ein, betroffene Kunden können sich beteiligen.

Vienna, Österreich - Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat am 23. Mai 2025 eine Klage gegen die Energieversorgung Niederösterreich (EVN) beim Handelsgericht Wien eingereicht. Diese Klage zielt darauf ab, Rückerstattungen für Einnahmen zu erlangen, die durch eine unzulässige Preiserhöhung im September 2022 entstanden sind. Laut den Urteilen des Oberlandesgerichts Wien war die Preisanpassung nicht rechtmäßig, weil die EVN die betroffenen Kunden nicht fristgerecht informierte, dass die Preise steigen würden.

Mit dieser Klage möchte der VSV für etwa 90 EVN-Kunden Rückzahlungen aufgrund gesetzwidriger Preiserhöhungen von Strom und Gas erreichen. Diese Veränderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden am 1. September 2022 ohne die erforderliche Mitteilung an die Kunden eingeführt. Auch in den Jahren 2022 und 2023 kam es zu erheblichen Preissteigerungen, die von der EVN vorgenommen wurden, ohne eine angemessene Kundeninformation zu gewährleisten.

Die kritische Rolle des VSV

Der VSV hat eine Abhilfeklage eingebracht, die sich auf die neue EU-Richtlinie über Verbandsklagen stützt, die seit November 2020 gilt. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Kollektivinteressen der Verbraucher zu schützen und ersetzt die vorherige Regelung aus 2009. In diesem Zusammenhang hat der VSV festgestellt, dass die von der EVN im Rahmen eines Vergleichs mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) angebotenen Rückzahlungen unzureichend sind.

Insbesondere wird kritisiert, dass die angebotenen Beträge in vielen Fällen niedriger sind als die tatsächlichen finanziellen Ansprüche der betroffenen Kunden. Der VKI und die EVN haben sich kürzlich darauf geeinigt, dass Kunden, die an diesem Vergleich teilnehmen, auf Mehrforderungen verzichten müssen. Kunden haben jedoch das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung vom Vergleich zurückzutreten.

Teilnahme an der Abhilfeklage

Der VSV lädt alle unzufriedenen Kunden der EVN ein, sich der Abhilfeklage anzuschließen, um den vollen Rückzahlungsbetrag zu fordern. Dies erfolgt ohne Kostenrisiko. Die Abhilfeklage wurde von der qualifizierten Einrichtung VSV eingereicht und erfordert mindestens 50 Verbraucheransprüche. Ein Antrag auf Beitritt zur Klage kann einfach über die Website des VSV gestellt werden.

Die EVN hat berichtet, dass rund 150.000 Kunden ein Vergleichsangebot erhalten haben und dass etwa 70.000 Kunden dieses Angebot angenommen haben, was die Akzeptanz des Vergleichs unterstreicht. Laut EVN ist die Auszahlung des Vergleichsbetrages unbürokratisch und erfolgt ohne zusätzliche Kosten.

Der VSV, unterstützt von dem Prozessfinanzierer Padronus, bleibt jedoch skeptisch und sieht die Notwendigkeit, gegen die unrechtmäßigen Gewinne der EVN vorzugehen. Die Preiserhöhungen werden auf einer breiteren rechtlichen Basis infrage gestellt, nachdem sowohl das Landgericht Wiener Neustadt als auch das Oberlandesgericht Wien die Praktiken des Unternehmens als gesetzwidrig bewertet haben.

Für weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen der Klage finden Interessierte den Text der relevanten EU-Richtlinie, die für den Europäischen Wirtschaftsraum von Bedeutung ist, hier.

Die bevorstehende Anhörung des Handelsgerichts wird zeigen, ob die Klage des VSV zugelassen wird und wie die EVN auf die rechtlichen Herausforderungen reagieren wird.

Für aktuelle Informationen und die Möglichkeit zur Teilnahme an der Klage besuchen Sie die Webseite des VSV.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Entwicklungen in dieser Angelegenheit für viele Verbraucher von großem Interesse sind und die Möglichkeiten zur Durchsetzung von Verbraucherrechten im Zuge der neuen EU-Regelungen weiter gestärkt werden.

Details
Vorfall Klage
Ursache Preiserhöhung
Ort Vienna, Österreich
Quellen