PVA lehnt Handprothese ab: Volksanwalt Achitz kritisiert Behörden!

Österreich - In einem exemplarischen Fall für die Herausforderungen im Bereich der sozialen Teilhabe hat die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) den Antrag von Michael G. auf eine myoelektrische Unterarmprothese abgelehnt. Michael G., der seit seinem 15. Lebensjahr keine rechte Hand hat und auf eine nicht-funktionale Prothese angewiesen ist, benötigte die neue Prothese, um seine beruflichen Aufgaben effizienter zu erfüllen. Er arbeitet in einer Handelsfirma und benötigt die Prothese, um Computertasten zu bedienen und Produktpräsentationen durchzuführen, was seine Erwerbsfähigkeit erheblich beeinflusst.
Wie ots.at berichtet, ließ die PVA Michael G. die Prothese zwei Wochen lang in einem Reha-Zentrum testen, was erfolgreich verlief. Dennoch wurde sein Antrag im Dezember abgelehnt, was bei ihm psychisch starke Auswirkungen hatte. Die Volksanwaltschaft, vertreten durch Bernhard Achitz, kritisiert die ineffiziente Bearbeitung des Antrags. Dieser wurde zuerst an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) weitergeleitet, wo er lange liegen blieb, bevor er an die PVA zurückgegeben wurde.
Kritik an der Verwaltung
Bernhard Achitz fordert, dass die Sozialversicherung die Kosten für die Prothese übernehmen müsse, um Michael G. eine längere Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Die Ablehnung wird als Paradebeispiel für unzureichende Verwaltungsprozesse und den Mangel an Unterstützung für Menschen mit Behinderungen angeführt. Dies steht im krassen Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die die vollumfängliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben fordert.
Inklusion und Teilhabe sind zentrale Themen, die weit über den individuellen Fall hinausgehen. Wie die bpb.de erläutert, gibt es keine verbindliche Definition von Inklusion, jedoch wird sie allgemein als gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, am gesellschaftlichen Leben verstanden. Damit verbunden sind Anforderungen an die verschiedenen Institutionen, sich zu öffnen und an die individuellen Bedürfnisse der Menschen anzupassen.
Gesellschaftliche Perspektiven und Herausforderungen
Die Herausforderungen zeigen sich nicht nur im Fall von Michael G., sondern auch in der breiteren gesellschaftlichen Perspektive. Es bestehen weiterhin soziale Barrieren, die Menschen mit Behinderungen im Alltag diskriminieren. Statistiken belegen, dass die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung überdurchschnittlich hoch ist und viele sich oft einsam fühlen und geringfügiges Vertrauen in politische Institutionen haben.
Um die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu stärken, sind Maßnahmen notwendig, die nicht nur ihre individuelle Lebensführung berücksichtigen, sondern auch gesellschaftliche Barrieren abbauen. Dies steht im Einklang mit den Zielen des Sozialgesetzbuchs IX und des Bundesteilhabegesetzes, die eine Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen fördern. Die Diskussion über Inklusion hat das Potenzial, die Strukturen unserer Gesellschaft grundlegend positiv zu verändern und dabei das Leben aller Beteiligten zu bereichern.
Details | |
---|---|
Vorfall | Verwaltung |
Ort | Österreich |
Quellen |