Heute ist der 18.05.2025
Datum: 18.05.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250518_OTS0004/pva-verweigert-handprothese-volksanwalt-achitz-paradebeispiel-fuer-schlechte-verwaltung):
- Michael G. hat seit seinem 15. Lebensjahr keine rechte Hand und nutzt eine nicht-funktionale Prothese.
- Er beantragte eine myoelektrische Unterarmprothese mit Greiffunktion bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), um besser arbeiten zu können.
- Die PVA ließ ihn die Prothese zwei Wochen lang in einem Reha-Zentrum testen, was erfolgreich verlief.
- Im Dezember wurde sein Antrag jedoch abgelehnt, obwohl er die Prothese für seinen Beruf benötigt.
- Michael G. arbeitet bei einer Handelsfirma und benötigt die Prothese für Aufgaben wie das Bedienen von Computertasten und Produktpräsentationen.
- Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert die Ablehnung und den Verwaltungsablauf als ineffizient.
- Der Antrag wurde zunächst an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gestellt, wo er lange liegen blieb, bevor er an die PVA weitergeleitet wurde.
- Achitz fordert, dass die Sozialversicherung die Prothese finanzieren muss, um Michael G. eine längere Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
- Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordert die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben, unabhängig von der Nutzung der Prothese.
- Michael G. ist psychisch stark von der Ablehnung betroffen und möchte die Prothese nicht mehr missen, um als „vollwertiger Mensch“ zu gelten.
Source 3 (https://www.bpb.de/themen/inklusion-teilhabe/behinderungen/521497/teilhabe-und-inklusion/):
- Es gibt keine verbindliche Definition von Inklusion.
- Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache: Inklusion als gleichberechtigte Teilhabe aller, insbesondere von Menschen mit Behinderungen und Einwanderern, am gesellschaftlichen Leben.
- Aktion Mensch definiert Inklusion als natürliche Zugehörigkeit aller Menschen, unabhängig von Aussehen, Sprache oder Behinderung.
- Inklusion bezieht sich auf die Einbeziehung aller Menschen in soziale und gesellschaftliche Institutionen wie Bildungssystem, Arbeitsmarkt, Freizeitangebote.
- Perspektive verschiebt sich vom Individuum zur Gesellschaft; Institutionen müssen sich öffnen und an individuelle Bedürfnisse anpassen.
- Abbau von institutionellen, räumlichen und sozialen Barrieren ist notwendig.
- Beispiel für institutionelle Barriere: Ausschluss vom Wahlrecht für betreute Personen bis 2017, betraf über 80.000 Menschen.
- Soziale Barrieren: Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Alltag.
- Diskurs hat sich von Behinderung auf Vielfalt und Diversität ausgeweitet, umfasst auch Geschlecht, sexuelle Orientierung, Herkunft und Sprache.
- Inklusion betrifft verschiedene Lebensbereiche wie Wohnen, Arbeit und Gesundheit, nicht nur individuelles Verhalten.
- Inklusion hat utopisches Potenzial, wirft Fragen zur Machbarkeit und Sinnhaftigkeit auf.
- Inklusion wird in Sozialtheorien als Differenz zwischen Inklusion und Exklusion betrachtet.
- Zugehörigkeit zu gesellschaftlichen Systemen erfolgt über spezifische Rollen.
- Historische Entwicklung: Inklusion von Frauen und Kindern mit Beeinträchtigungen in gesellschaftliche Systeme.
- Inklusion, Integration, Segregation und Exklusion sind unterschiedliche Konzepte, oft im Bildungssystem angewendet.
- Bildungssystem: Exklusion (Ausschluss), Segregation (Sonderinstitutionen), Integration (gemeinsame Beschulung), Inklusion (alle Kinder in inklusiven Schulen).
- UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fördert Inklusion und Teilhabe als menschenrechtliches Prinzip.
- Teilhabe wird als individuelle Möglichkeit zur Lebensführung betrachtet, während Inklusion auf strukturelle Ebene abzielt.
- Teilhabe spielt auch in sozialpolitischen Bereichen wie Arbeitsmarkt, Bildung und Sozialhilfe eine Rolle.
- Sozialgesetzbuch IX (2001) und Bundesteilhabegesetz (2016) fördern Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
- ICF-Modell (International Classification of Functioning, Disability, and Health) berücksichtigt Wechselwirkungen zwischen individuellen und Kontextfaktoren.
- Teilhabechancen hängen von Ressourcen und gesellschaftlichen Bedingungen ab.
- Dritte Teilhabebericht (BMAS 2021) dokumentiert mangelhafte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in verschiedenen Lebensbereichen.
- Soziale Teilhabe ist bei Menschen mit Beeinträchtigungen geringer; 33% fühlen sich oft einsam.
- Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung höher (11,2% vs. 6,5%).
- Geringere Wahlbeteiligung von Menschen mit Beeinträchtigungen (84,6% vs. 87,1%).
- Repräsentativbefragung (2017-2021) erfasst Perspektiven von Menschen mit Beeinträchtigungen.
- Menschen mit Behinderungen haben oft geringeres Vertrauen in Regierung und politische Parteien.
- Maßnahmen zur Stärkung von Teilhabe und Inklusion können auch die Demokratie stärken und der gesamten Gesellschaft zugutekommen.